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Vorlage - BV-2020/468  

Betreff: Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Stern, Tina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
05.11.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen  (BV-2020/468)
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
09.11.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2020/468)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.11.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2020/468)
Anlagen:
Änderungen § 5 Friedhofsgebührensatzung
Zweite Änderung Friedhofsgebührensatzung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt 2. Änderungssatzung

der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang

stehende Leistungen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Durch die Gemeinde Ahrensfelde werden aktuell zwei Friedhöfe im Ortsteil Lindenberg und im Ortsteil Mehrow sowie fünf Trauerhallen bewirtschaftet. Die Gemeinde kann die Ordnung, Benutzung und Gestaltung der Friedhöfe sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf diesen durch eine Satzung regeln.

Die derzeit für die Gebühren zugrunde liegende Rechtsnorm ist die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde. Diese wurde im November 2005 beschlossen und zuletzt im Jahr 2007 geändert. Somit steht der nächste Kalkulationszeitraum an.

 

Aus der Bevölkerung kam im Jahr 2017 der Wunsch nach einer neuen Grabart, dem „teilanonymen Urnengrab“. Diesem Wunsch entsprechend wurde zunächst der Friedhof in Lindenberg und danach der Friedhof in Mehrow neu beplant und gestaltet. Um die neue Gräber vergeben zu können, war eine Neukalkulation der Gebühren notwendig.

 

Zur Kalkulation der Gebühren wurde unterstützend das Institut für Public Management (IPM) beauftragt. Die Gebühren der Grabstätten wurden nach zwei Modellen berechnet, dem sog. Standard-Modell und dem Kölner Modell. Die bisherige Gebühr und die neu kalkulierten Gebühren nach beiden Modellen sind im Kalkulationsbericht (Seite 3) zusammengestellt. Im Ergebnis wurde die Berechnung nach dem Kölner Modell vom IPM empfohlen und diese Werte, mit Ausnahme der Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen, in § 5 der Friedhofsgebühren-satzung übernommen.

 

Die Änderungen im § 5 der Friedhofsgebührensatzung sind in der Anlage farblich (rot) markiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: siehe Anlage  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

1. Kalkulationsbericht (nö)

2. Änderungen in § 5 der Friedhofsgebührensatzung

3. 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Änderungen § 5 Friedhofsgebührensatzung (142 KB)    
Anlage 3 3 Zweite Änderung Friedhofsgebührensatzung (148 KB)