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Vorlage - BV-2020/484  

Betreff: Aufstellungsbeschluss einfacher Bebauungsplan "Windeignungsgebiete"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.10.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/484)
Anlagen:
Geltungsbereich und Windeignungsgebiete

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Der gesamte Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ umfasst alle Flächen in der Gemeinde Ahrensfelde.

 

Dieser Bebauungsplan soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Da die Unwirksamkeit der Regionalplanung aufgrund von Formfehlern im Raum steht, aufgrund der Corona-Bedingungen aber eine mündliche Verhandlung – und damit ein Urteil des OVG – b.a.w. nicht absehbar ist und damit auch weiter unklar ist, ob und wann eine inhaltsgleiche, wirksame Regionalplanung geschaffen werden kann, will die Gemeinde diesen Zustand auf ihrer Ebene und mit ihren Mitteln herbeiführen und dabei auch Feinsteuerung bzgl. der einzelnen Gebiete vornehmen. Im Gemeindegebiet Ahrensfelde befinden sich laut Regionalplanung 3 Windeignungsgebiete.

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ ist die Änderung/Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Geltungsbereich und Windeignungsgebiete

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich und Windeignungsgebiete (3333 KB)