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Vorlage - BV-2020/493
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über die Veränderungssperre in der Gemeinde Ahrensfelde für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans „Windeignungsgebiete“ in den Gemarkungen Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow.
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der in der Anlage befindliche Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Begründung / Erläuterung:
Zur Sicherung der Planungsziele des sich in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete" soll für den Geltungsbereich nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) im Gemeindegebiet Ahrensfelde eine Veränderungssperre erlassen werden. Diese soll die Umsetzung von Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen, außerhalb der noch rechtskräftigen Windeignungsgebiete des Teil(regional)planes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung, verhindern.
Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 und § 17 Abs. 2 BauGB kann die Frist um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.
Mögliche Entschädigungsansprüche kommen nach § 18 BauGB für den erstmaligen Erlass einer Veränderungssperre nicht in Betracht.
Anlagen:
Geltungsbereich und Windeignungsgebiete
Satzung zur Veränderungssperre
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich und Windeignungsgebiete (3333 KB) | |||
2 | Satzung zur Veränderungssperre (41 KB) |