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Vorlage - BV-2020/493  

Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.10.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/493)
Anlagen:
Geltungsbereich und Windeignungsgebiete
Satzung zur Veränderungssperre

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

die Satzung über die Veränderungssperre in der Gemeinde Ahrensfelde für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans „Windeignungsgebiete“ in den Gemarkungen Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der in der Anlage befindliche Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Zur Sicherung der Planungsziele des sich in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete" soll für den Geltungsbereich nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) im Gemeindegebiet Ahrensfelde eine Veränderungssperre erlassen werden. Diese soll die Umsetzung von Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen, außerhalb der noch rechtskräftigen Windeignungsgebiete des Teil(regional)planes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung, verhindern.

 

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 und § 17 Abs. 2 BauGB kann die Frist um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

 

Mögliche Entschädigungsansprüche kommen nach § 18 BauGB für den erstmaligen Erlass einer Veränderungssperre nicht in Betracht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Geltungsbereich und Windeignungsgebiete

Satzung zur Veränderungssperre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich und Windeignungsgebiete (3333 KB)    
Anlage 2 2 Satzung zur Veränderungssperre (41 KB)