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Vorlage - BV-2020/544  

Betreff: Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
10.11.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/544)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.11.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/544)
Anlagen:
Änderungsbereich 1
Änderungsbereich 2
FNPÄ Ahrensfelde_ Deckblatt
FNPÄ Ahrensfelde_Begründung_Entwurf 07.20

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß  § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden 

    und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung hat  den Bebauungsplan Nr. 03 „Sportplatz – 1. Änderung“,
OT Blumberg und den Bebauungsplan „Ahrensfelder Straße II“, OT Lindenberg sowie den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“, OT Lindenberg als Satzung beschlossen. Nun soll im Parallelverfahren bzw. nachrichtlich der Flächennutzungsplan geändert oder angepasst werden.

 

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, können jedoch gemäß § 8 Abs. 3 BauGB vor dem Flächennutzungsplan bekanntgemacht werden,

wenn anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist den Änderungsbereich 1 derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig  eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausweisen.

 

Der Änderungsbereich 2 ist derzeit im nördlichen Teil als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und im südlichen Teil als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig im nördlichen Teil als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und Kinderbetreuungseinrichtung“ sowie sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen und Anlagen“ und der südliche Teil eine öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz, sportlichen Zwecken dienende Anlagen“, Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Flächen für wasserwirtschaftliche Zwecke/Regenrückhaltung und Retention ausweisen.

 

Die Fläche 3 wird als nachrichtliche Übernahme der Flächengeometrie der Nutzungsarten des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ korrigiert.

 

 

 

 

Notizen:


 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 12.195,12   Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

Änderungsbereich 1

Änderungsbereich 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsbereich 1 (890 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsbereich 2 (648 KB)    
Anlage 4 3 FNPÄ Ahrensfelde_ Deckblatt (82 KB)    
Anlage 3 4 FNPÄ Ahrensfelde_Begründung_Entwurf 07.20 (950 KB)