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Vorlage - BV-2020/585  

Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Herrling, Silvia
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.12.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2020/585)
18.01.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/585)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Anlage zur BV-2020-585_Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim“. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die öffentlichen Bibliotheken der Gemeinden Ahrensfelde, Wandlitz, der Stadt Biesenthal und der Stadt Bernau bei Berlin wirken seit dem Jahr 2001 mit Erfolg in einem Medienverbund zusammen.

 

Die Stadtbibliothek Bernau ist in diesem Verbund Koordinator und Dienstleister. Sie ermöglicht mit ihrem Bestands- und Informationspool den Zugriff auf einen differenzierten Medienbestand zur Ergänzung der ortsfesten Bestände der öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Träger-schaft. Für diese Aufgabenwahrnehmung erhält die Stadt Mittel von den am Medienverbund beteiligten Kommunen sowie vom Landkreis Barnim.
 

Dieser Verbund soll fortgesetzt werden. Dazu ist es notwendig, die vertraglichen Grundlagen zu erneuern und gemeinsam die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordination des Medienverbundes“ zu schließen.

 

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen die Gemeinden Ahrensfelde und Wandlitz sowie die Stadt Biesenthal die Aufgabe der Koordinierung des Medienverbundes auf die Stadt Bernau bei Berlin. Die Stadt erhebt dafür von den beteiligten Kommunen einen jährlichen Entgeltbetrag, dessen Höhe sich aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt. Die Vereinbarung soll unbefristet, aber mit Kündigungsmöglichkeit, abgeschlossen werden. Sie kommt nur zustande, wenn alle beteiligten Kommunen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorliegenden Form abschließen.

 

Grundlage für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg.

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: max. 500,00 €   Nein

          Produkt-Kto.: 27210.529100

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV-2020-585_Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Koordinierung des Medienverbundes Barnim (97 KB)