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Vorlage - BV-2020/600  

Betreff: Beschluss zur Anwendung von Corona-Stundungsregeln für die Gewerbesteuer
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Keller, Alice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
03.12.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2020/600)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.12.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/600)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verlängerung der zinslosen Stundung für Gewerbetreibende bis zum 30.06.2021. 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen im März 2020 beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause. Neben diesen Maßnahmen soll bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden. Geht es um die Stundung der Gewerbesteuer, ist die Gemeindeverwaltung Ansprechpartner, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt.

 

Die im Frühjahr durch die Bundesregierung eingeführte zinslose Stundung von Steuern läuft zum Ende des Jahres aus.

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die betroffenen Gewerbebetreibenden die zinslosen Steuerstundungen bis zum 30.06.2021 auf Antrag zu gewähren.

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: