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Vorlage - BV-2020/612
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Beschlussantrag:
Der Ortsbeirat Blumberg beschließt, eine Baulast auf dem Flurstück 755 zu Gunsten des Flurstücks 291 eintragen zu lassen. |
Begründung / Erläuterung:
Der Eigentümer des Grundstücks in der Schlossstraße 10 (Flur 3, Flurstück 291, Gemarkung Blumberg) möchte einen Neubau auf dem grenzständigen Fundament des ehemaligen Bestandsgebäudes errichten. Da die Erdgeschosswohnungen rollstuhlgerecht sein müssen, ist eine Zuwegung über den Vordereingang erforderlich. Die Rampe ist auf der gemeindeeigenen Grünfläche (Flurstück 755) geplant, verläuft parallel zur Grundstückgrenze und schließt an die Zufahrt auf das Grundstück an. Um die Zuwegung auf dem Gemeindegrundstück baurechtlich zu sichern, muss eine Baulast zu Gunsten des Flurstücks 291 eingetragen werden.
Notizen
Anlagen:
Lageplan Schlossstraße
Rampenführung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Schlossstraße (420 KB) |