Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2020/613  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Rehhahn", OT Blumberg
hier: Überschreitung der Grundflächenzahl für Norma bzw. Getränkemarkt (McDonald's-Straße 3)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Entscheidung
16.02.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2020/613)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.03.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/613)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.03.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/613)
Anlagen:
Lageplan Norma und Getränkemarkt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet „Am Rehhahn“, OT Blumberg für das Flurstück 41 der Flur 18 der Gemarkung Blumberg (Mc-Donalds-Straße 3) zu.
Die Befreiung bezieht sich auf die Grundflächenzahl.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung  des Antragstellers:

 

Der Antragsteller möchte aufgrund des wachsenden Individualverkehrs und dem einhergehenden besonderen Stellplatzbedarf die vorhandene Stellplatzanzahl beibehalten. Durch die Errichtung des Anbaus wird die Verkaufsfläche vergrößert, was auch zu einem höheren Kundenstrom führen kann. Durch den Anbau wird die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 überschritten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich d es Bebauungsplan s Nr. 1 Gewerbegebiet Am Rehhahn der Gemeinde Blumberg/Land kreis Barnim Laut dessen ist das Planungsgebiet als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 2,0 ausgewiesen.

 

Das Vorhaben weicht insofern vom Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet Am Rehhahn der

Gemeinde Blumberg ab, als durch die Beibehaltung der vorhandenen Stellplätze und deren Zufahrten mit Erweiterung des Getränkemarktes die zulässige Grundflächenzahl überschritten wird.

 

Laut § 19 Abs.4 BauNVO darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden.

 

Durch die Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl auf ca. 0,9 werden unseres Erachtens die Grundzüge der gemeindlichen Bauleitplanung nicht beeinträchtigt, d.h. der Gebietscharakter bleibt erhalten, die Anforderungen an die gesunden Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt.

 

Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, wie z.B. Bodenversiegelung werden in geeigneter Art

und Weise und in enger Absprache mit der Gemeinde kompensiert.

 

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und werden auch den nachbarlichen

Belangen gerecht.

 

 

Notizen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Lageplan Norma und Getränkemarkt

Befreiung Norma und Getränkemarkt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Norma und Getränkemarkt (627 KB)