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Vorlage - BV-2021/680  

Betreff: Beschluss zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Verlegung einer Kabeltrasse für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage auf einem Grundstück in Berlin
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Anton, Sibylle
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.02.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/680)
Anlagen:
Karte_Planung_Netzanschluss_WEA

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und der Mühle Malchow GmbH & Co. KG.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt und ermächtigt, alle für den Vollzug des Gestattungsvertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben und Genehmigungen zu erteilen. Dies gilt auch für die Vollmachtserteilung zur Belastung des Grundstückes, Rangrücktrittserklärungen und die Erteilung von Untervollmachten.

 

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

In der Nähe des Umspannwerks Malchow (Berlin) ist durch die Neue Energie Berlin GmbH & Co. KG beabsichtigt, eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Als Netzanschlusspunkt wurde der GmbH vom Netzbetreiber ein Mittelspannungskabelsystem in Lindenberg im Bereich „Im Winkel/Karl-Marx-Straße“ zugewiesen. Um von der geplanten Windenergieanlage zum Netzanschlusspunkt zu gelangen, müssen die Flurstücke 138, 403, 406, 407, 1032 und 1033 in der Flur 5 in der Gemarkung Lindenberg mit einer Gesamtrassenlänge von ca. 651 m in Anspruch genommen werden. Die Kabeltrasse besteht aus einem Mittelspannungssystem, einem Lichtwellenleiterkabel im Rohr sowie einem Leerrohr für die Betriebsgesellschaft „Mühle Malchow GmbH & Co. KG“

 

 Der Schutzstreifen beträgt 1,00 m.

 

Die Rechte des Vorhabenträgers sollen durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gesichert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe einer    Nein

      einmaligen Entschädigung von 4.882,50 €

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: Lageplan zum Verlauf der Kabeltrasse

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte_Planung_Netzanschluss_WEA (9208 KB)