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Vorlage - BV-2021/735
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
den vorliegenden Entwurf (Stand Juli/2020) der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.
Gemäß § 4a BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.
Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde hatte bereits in Verbindung mit den Aufstellungsbeschlüssen zur verbindlichen Bauleitplanung
- Bebauungsplan Nr. 3 „Sportplatz – 1. Änderung“ (Änderungsbereich 1) am 15.05.2017
- Bebauungsplan „Ahrensfelder Straße II“ (Änderungsbereich 2) am 16.10.2017
beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Die Verfahren zur Aufstellung der o.g. Bebauungspläne gemäß §§ 2 bis 4 BauGB wurden zwischenzeitlich bis zur Genehmigungsreife (Satzungsbeschlüsse) gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Insbesondere wurden die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Behörden-/ TöB-Beteiligung) durchgeführt.
Da auf dieser Grundlage bereits eine umfangreiche Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung stattgefunden hat, kann gemäß § 3 Abs. 1 Pkt. 2 BauGB von einer erneuten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit abgesehen werden. Gleiches gilt für die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Im Änderungsverfahren ist der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Notizen:
Anlagen:
1. Entwürfe der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli 2020)
2. Begründung zur 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli 2020)
3. Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung (Stand August 2020)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entwürfe der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli 2020) (6242 KB) | |||
2 | Begründung zur 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli 2020) (1398 KB) | |||
3 | Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung (Stand August 2020) (4054 KB) |