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Vorlage - BV-2021/739  

Betreff: 2. Abwägungsbeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Kirschenallee",
OT Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
22.02.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/739)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zurückgestellt  (BV-2021/739)
08.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2021/739)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.04.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2021/739)
21.06.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/739)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
1. Abwägung_Bürger_Entwurf
2. Abwägung_Behörden_Entwurf
3. Abwägung_Bürger_2.Entwurf
4. Abwägung_Behörden_2.Entwurf

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt den Abwägungsvorschlägen

zu den in den Anlagen aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen

der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Stellungnahmen, die während der Offenlagen zum Entwurf und 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Kirschenallee“ OT Ahrensfelde eingegangen sind, zu.

 

Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der  Beschlussfassung zur Abwägung anzupassen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Nachdem die Stellungnahmen der 2. Offenlage eingegangen sind und durchgeprüft wurden, hatte sich ein erneutes Erfordernis zur Planänderung ergeben. Schließlich fand eine dritte  Offenlage statt. Die Stellungnahmen der 2. und 3. Offenlage werden in der 2. Abwägung behandelt.

 

 Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

 3.

 Offenlage

2.

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

1. Abwägung Bürger Entwurf

2. Abwägung Behörden Entwurf

3. Abwägung Bürger 2. Entwurf

4. Abwägung Behörden 2. Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Abwägung_Bürger_Entwurf (483 KB)    
Anlage 2 2 2. Abwägung_Behörden_Entwurf (705 KB)    
Anlage 3 3 3. Abwägung_Bürger_2.Entwurf (316 KB)    
Anlage 4 4 4. Abwägung_Behörden_2.Entwurf (384 KB)