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Vorlage - BV-2021/776  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Rehhahn", OT Blumberg hier: Errichtung einer Werbetafel in Gemeinbedarfsfläche für Informationstafel (McDonald's-Straße 1)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
16.03.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg abgelehnt  (BV-2021/776)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur abgelehnt  (BV-2021/776)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.04.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde abgelehnt  (BV-2021/776)
Anlagen:
Verortung im B-Plan und Luftbild

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet „Am Rehhahn“, OT Blumberg für

das Flurstück 119 der Flur 19, Gemarkung Blumberg (McDonald‘s-Straße 1) zu.

Die Befreiung bezieht sich auf die Errichtung einer Werbetafel außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und in einer Fläche für den Gemeinbedarf: Zweckbestimmung Informationstafel.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Die Antragstellerin bittet im Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet „Am Rehhahn“, OT Blumberg um eine Überschreitung der Baugrenzen und die Umnutzung einer Gemeinbedarfsfläche zu Werbezwecken.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Der Befreiungsantrag ist zwar städtebaulich vertretbar, dennoch sind öffentliche Belange durch diesen Antrag betroffen. Momentan wird die Fläche nicht zu gemeindlichen Informationszwecken genutzt, jedoch ist es ratsam die Fläche nicht für zukünftige Informationen z.B. Hinweisschilder ins Gewerbegebiet zu verbauen.

 

Es wird empfohlen dem Antrag nicht stattzugeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Befreiungsantrag Baugrenze

Befreiungsantrag Gemeinbedarfsfläche

Fotomontage der geplanten Werbetafel

Lageplan

Verortung im B-Plan und Luftbild

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 5 Verortung im B-Plan und Luftbild (466 KB)