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Vorlage - BV-2021/855  

Betreff: Beschluss - 1. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2021 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2021/855)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.04.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/855)
Anlagen:
derzeitiger Stellenplan - Haushaltsjahr 2021
1. Änderung des Stellenplanes

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2021 gemäß Anlage.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung / Erläuterung zum

 

Vorgeschlagen werden 2 Änderungen im Stellenplan.

 

1. Aktuell sind im Stellenplan 4,5 Vollzeitstellen für sog. MiA (Mitarbeiter in Ausbildung) im Bereich der Kitas vorgesehen. Das entspricht 9 Personen. Die MiAs haben sich in der Praxis sehr bewährt. Zum einen stellen sie für die Einrichtung eine enorme Unterstützung im Alltagsgeschäft dar, zum anderen sind sie eine große Chance zur Personalgewinnung. Nach einem Zwischenhoch an Bewerbern für die Kinderbetreuungseinrichtungen in den letzten Jahren müssen wir leider feststellen, dass es zunehmend wieder schwieriger wird, Personal für die Einrichtungen zu gewinnen. Auf diese Weise können wir unser zukünftiges Personal selbst ausbilden. Die einzelnen Einrichtungen würden eine Aufstockung der Stellen für die MiAs sehr begrüßen. Es wird daher vorgeschlagen, weitere 1,5 Vollzeitstellen ( entspricht 3 Personen) einzurichten.

 

2. Aktuell ist im Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt eine Stelle für die Bauleitplanung (EG 11) vorhanden. Eine Sachbearbeiterstelle (EG 6) für die allgemeine Bauverwaltung ist unbesetzt.

 

Die Gemeinde arbeitet derzeit am Achsenentwicklungskonzept. Die Voruntersuchungen dazu sind weitestgehend abgeschlossen. Ein Teil der Bürgerbeteiligung ist bereits erfolgt. Sobald es die Corona-Pandemie zulässt, soll mit der inhaltlichen Diskussion in den politischen Gremien begonnen werden. Das fertige Achsenkonzept wird die Grundlage der weiteren Planungen der Gemeinde bilden und kurz- und mittelfristig einen hohen Planungsaufwand nach sich ziehen. Unmittelbar nach dem Achsenkonzept soll der Flächennutzungsplan angepasst werden. Zudem gibt es in den Ortsteilen (z.B. Blumberg, Eiche und Lindenberg) bereits Wünsche und konkrete planerische Projekte, die teilweise zeitnah umgesetzt werden sollen. Aus dem Achsen-entwicklungskonzept werden sich sicher auch andere Projekte für die Zukunft ergeben.

Konkret begonnen wurde z.B. bereits mit der Erweiterung des Gewerbegebietes Lindenberg.

In der Gemeindevertretung gab es zudem Anfragen und Anträge zur planerischen Ausweisung von Flächen zum Schutz der Natur und Artenvielfalt.

All diese Projekte und Pläne müssen rechtssicher und termingerecht abgearbeitet werden.

Dies wird in dieser absehbar massiven Menge in den nächsten Jahren nicht von einer Person aufzufangen sein. Zum Aufgabengebiet gehört nämlich neben der Bearbeitung und Begleitung des eigenen Planungsrechts auch die Bearbeitung sämtlicher Planungen der Nachbar-kommunen und des Landes Berlin im Rahmen der Trägerbeteiligung. Zudem muss jeder Bauantrag für ein Bauvorhaben in der Gemeinde (Wohnungsbau, Gewerbe, Windkraftanlagen etc.) durch diese Stelle im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens geprüft werden.

Zusätzlich wird nun ein neuer Regionalplan durch die regionale Planungsgemeinschaft aufgestellt. Auch hier müssen Zuarbeiten und Stellungnahmen erarbeitet werden.

 

Ebenfalls werden durch diese Stelle sämtliche Bürgeranfragen zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht beantwortet.

 

Um diese Vielzahl an Aufgaben auch unter dem erwarteten hohen Arbeitsanfall der nächsten Jahre in einer hohen Qualität und auch zeitnah gerecht zu werden, empfehlen wir, die freie Sachbearbeiterstelle (EG 6) in eine zusätzliche Planerstelle (EG 11) umzuwandeln und möglichst zeitnah entsprechend zu besetzen.

 

Eine Gegenüberstellung des derzeitigen Stellenplanes 2021 und der 1. Änderung des Stellen-planes 2021 ist als Anlage beigefügt.

 

Im Haushaltsjahr 2021 entstehen keine höheren Kosten, da eine Einstellung frühestens zum Herbst realistisch erscheint und durch die Nichtbesetzung der freien Stelle EG 6 entsprechend  Mittel eingespart werden.

 

In den Folgejahren ab dem Haushalt 2022 entsteht der Gemeinde zusätzlicher Aufwand in Höhe der Differenz der Jahresgehälter (Arbeitgeberbrutto) zwischen einer Stelle EG 6 und EG 11 in Höhe von ca. 20.000 € pro Jahr.

 

Auch die MiAs werden sich im laufenden Jahr nicht negativ auf den Haushalt auswirken.

Im Bereich der Kindertagesstätten gibt es ohnehin immer sehr große Schwankungen im Personalbereich, so dass die dort eingeplanten Mittel auch für diese zusätzlichen Stellen ausreichen werden.

In den Folgejahren ab dem Haushaltsjahr 2022 entsteht der Gemeinde zusätzlicher Aufwand

in Höhe von ca. 62.000  € pro Jahr. Da die MiAs allerdings auf den gesetzlichen Schlüssel angerechnet werden dürfen, wird es hier auch Zuschüsse vom Landkreis geben. Diese hängen aber von der konkreten Personalsituation in der Einrichtung ab und können vorab nicht ermittelt werden. Zudem ist es natürlich Ziel, den Personalschlüssel auch ohne die MiAs jederzeit zu erfüllen.

 

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: vgl. Begründung  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Derzeitiger Stellenplan zum Haushaltsjahr 2021;

1. Änderung des Stellenplanes zum Haushaltsjahr 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 derzeitiger Stellenplan - Haushaltsjahr 2021 (220 KB)    
Anlage 1 2 1. Änderung des Stellenplanes (224 KB)