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Vorlage - BV-2021/887  

Betreff: Beschluss zur 2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Niemann, Franca
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.04.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/887)

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Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Gemeinde Ahrensfelde auf die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und dem Hort der Gemeinde Ahrensfelde für den Monat April wie folgt verzichtet:

 

1. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat April gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung vollständig verzichtet.

 

2. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat April nur bis zu 50% in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung hälftig verzichtet.

 

3. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat April gar nicht in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes vollständig verzichtet.

 

 4. Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im gesamten Kalendermonat April nur bis zu 50% in Anspruch genommen, so wird auf die Erhebung des Essengeldes hälftig verzichtet.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Krippen und Kindergärten der Gemeinde Ahrensfelde waren und sind weiterhin im Regelbetrieb geöffnet. Dennoch appelliert die Landesregierung an die Eltern, die vertraglich vereinbarten Betreuungsleistungen nach Möglichkeit freiwillig nicht bzw. so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen und setzt dazu mit der zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg    (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28.01.2021 einen finanziellen Anreiz. 

 

Dort wird geregelt, dass die Träger vom Land Brandenburg eine Zuwendung erhalten können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ziel ist, dass die Träger aufgrund dieser Zuwendungen die betreffenden Eltern vollständig oder teilweise von der Beitragspflicht befreien, wenn diese im Gegenzug vollständig oder teilweise die Betreuung nicht in Anspruch nehmen. Gleiches gilt nach der Richtlinie auch für den Hort, wobei es dort nicht auf die Freiwilligkeit ankommt, da dieser derzeit geschlossen ist (Ausnahme Notbetreuung).

 

Die Gemeinde Ahrensfelde kann also Zuschüsse des Landes Brandenburg erhalten, wenn sie entsprechend der Regelung der Richtlinie auf die Elternbeiträge verzichtet.

 

Die Entscheidung zur Beitragsbefreiung für einzelne Monate obliegt der Gemeindevertretung und kann durch sie frei getroffen werden. Eine Zuschussbeantragung ist jedoch nur möglich, wenn im gleichen Ausmaß eine Befreiung beschlossen wird.

 

Da die Richtlinie eine Information der Eltern im Vorfeld vorschreibt, wurden die Eltern bereits über das Verfahren informiert. Dabei wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine Beitragsbefreiung nur bei einem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen kann.

 

Die durch den Beschluss entstehenden Beitragsausfälle sollten durch die Zuwendungen in etwa ausgeglichen werden.

 

Bei der Befreiung vom Essengeld handelt es sich auch um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Hier gibt es jedoch keinen Zuschuss durch das Land Brandenburg. Allerdings kann in der Regel das Essen abbestellt werden, wenn die Eltern rechtzeitig über das Fernbleiben der Kinder informieren.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: (siehe Begründung)  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: