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Vorlage - BV-2021/0930  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Rehhahn", OT Blumberg hier: Überschreitung der überbaubaren Grundstücksgrenze zur Errichtung von E-Ladesäulen an ARAL Tankstelle (McDonald's-Straße 1)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
18.05.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2021/0930)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
08.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2021/0930)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.06.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/0930)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet „Am Rehhahn“, OT Blumberg für das Flurstück 133 der Flur 19, Gemarkung Blumberg (McDonald‘s-Straße 1) zu.

Die Befreiung bezieht sich auf die Errichtung von 8 überdachten Stellplätzen mit E-Lade-säulen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Im Rahmen der Energiewende wird auch der Ausbau der Elektromobilität vorangetrieben.

Bis 2030 sollen deshalb etwa 1 Million öffentliche Ladepunkte entstehen, um eine nutzer-freundliche Ladeinfrastruktur herzustellen, die den Umstieg auf ein E-Auto attraktiver machen.

 

Die Betreiber der ARAL Tankstelle hat bereits einen Bauantrag beim Landkreis eingereicht und benötigt hierzu die Befreiung der Gemeinde, um sein Vorhaben umzusetzen. Im Moment befinden sich in dem Bereich der geplanten E-Ladesäulen, asphaltierte Stellplatzflächen für LKW.

 

Die Anlagen sind aus Gründen des Schutzes von personenbezogenen Daten, Dienst- und Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten Dritter nichtöffentlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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3 nichtöffentliche Anlagen:

Übersichtsplan Grundriss

Abstandsflächen

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