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Vorlage - BV-2021/0971  

Betreff: Beschluss - Vergabe Planungsleistungen "Maßnahmen zur Schulwegsicherung"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.05.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/0971)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe der Planungs-leistungen für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung an die Hübner Ingenieure GmbH aus 16321 Bernau bei Berlin.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeinde Ahrensfelde entwickelt zurzeit den neuen 4-zügigen Grundschulstandort mit Hort, Mensa und Sporthalle an der Thomas-Müntzer-Straße im Ortsteil Lindenberg. Ziel ist es, die Baumaßnahme zum Schuljahreswechsel 2022 / 2023 fertig zu stellen.

 

Im Hinblick auf die Eröffnung des Grundschulstandortes sollen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Möglichkeiten verbesserte bzw. sichere Verkehrsführungen zur Schule geschaffen werden.

 

 

 

 

Dabei sollen möglichst die nachfolgenden (Einzel-) Maßnahmen baulich umgesetzt werden:

 

  • Verbreiterung der vorhandenen zuführenden Geh- und Radwege entlang der Lindenberger Straße / Ahrensfelder Straße / Birkholzer Allee / Thomas-Müntzer-Straße auf notwendige Sollbreiten von 3,00 m bzw. 2,50 m

 

  • Untersuchung der jeweiligen Straßenabschnitte zur Schaffung von zusätzlichen Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Einbau von Fahrzeug-Rückhaltesystemen / Leitplanken)

 

  • Verlängerung des Geh-Radweges entlang der Ahrensfelder Straße zwischen Kita Lindenzwerge und Knoten Karl-Marx-Straße

 

  • Signalisierung des gesamten Knotenpunktes Birkholzer Allee / Ahrensfelder Straße einschließlich signalisierter Fußgängerquerungen

 

  • Errichtung einer Fußgänger-Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Ahrensfelder Straße am Ortsteingang Lindenberg

 

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung erfolgte die Angebotsabforderung für die nachfolgenden Planungsleistungen:

 

  1. § 45/47 HOAI – Verkehrsanlagen – Grundleistungen Leistungshase 1-5

 

  1. § 45/47 HOAI – Verkehrsanlagen – Grundleistungen Leistungsphase 6-9

 

  1. Besondere Leistungen wie:

 

-          ingenieurtechnische Grundlagenvermessung der betreffenden Streckenabschnitte

 

-          Klärung und Mitwirkung bei erforderlichem Grunderwerb bzw. bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen

 

-          Erstellung Baugrundgutachten

 

-          Erstellen von Leitungsbestandsplänen

 

-          Erstellen detaillierter signaltechnischer Berechnungen / Untersuchungen zur resultierenden Verbesserung des Verkehrsablaufes / Einholung aller erforderlicher Stellungnahmen und Einarbeitung daraus resultierender Forderungen bei den zuständigen Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange , wie z. B. Landkreis, Land, Blindenverband Berlin-Brandenburg etc., Abfrage von Stellungnahmen und Einarbeitung daraus resultierender Forderungen bei den zuständigen Busunternehmen und Rettungsdiensten zur erforderlichen LSA-Beeinflussung

 

-          Erstellung der verkehrstechnischen Unterlagen für den Neubau der LSA mit:

Erläuterungsbericht  VTU

Übersichtslageplan

Signallageplan

Strombelastungspläne MSV/Spitzenstunden/Tagesverkehr

Sicherheitsparameter wie Schleppkurvennachweis / Räum- und Einfahrtswege / Sicherungstabelle (Verriegelungsmatrix), Nachweis der Zwischenzeitenberechnung, Mindestgrünzeiten, Detektoren- und Signalgruppenüberwachung einschl. der Festlegungen zum Anlagenausfall

Festzeitensteuerung (Ersatzprogramme) wie Phasenfolgeplan Festzeitenprogramme, Festzeitenprogramme, Nachweis der Verkehrsqualität der Festzeitenprogramme, Einschaltprogramm, Ausschaltprogramm, Wochenautomatik

Verkehrsabhängige Steuerung mit Phasenfolgeplan, Phasenablaufplan, Definition der Parameter, Wertzuweisung der Parameter, Phasenübergänge, Festlegungen zum Störmeldesystem, Wochenautomatik

Ausrüstung der Signalgeber, Kabellageplan

 

Die Gemeinde Ahrensfelde hat im Haushaltsplan für die bauliche Umsetzung in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 insgesamt 500.000 Euro sowie 300.000 Euro eingestellt.

Für die planerische Vorbereitung bzw. Begleitung stehen im Produktkonto 54110.7852100

200.000 Euro zur Verfügung.

 

Die Planungsleistungen der Phase 1- 5 sowie die Besonderen Leistungen sind bis spätestens 30.11.2021 zu erbringen. Die restlichen Planungsleistungen (Phase 6 - 9, örtliche Bauüber-wachung) sind im Zuge der Bauausführung 2022 / 2023 zu leisten.

 

Im Rahmen des Wettbewerbs (beschränkte Ausschreibung) wurden 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswertung der eingegangenen Honorarangebote für die o.g. Teilleistungen bzw. Besonderen Leistungen stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

 

Hübner Ingenieure GmbH, 16321 Bernau bei Berlin   150.859,48 €

street & area Planungsgesellschaft mbH, 16792 Zehdenick 170.850,74 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 150.859,48   Nein

     (eingestellt unter 54110.785210)

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: