Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2021/1000  

Betreff: Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Errichtung Querungshilfe in der Karl-Marx-Straße" im OT Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
07.06.2021 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2021/1000)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Errichtung der Querungshilfe in der Karl-Marx-Straße im Ortsteil Lindenberg an die Firma Engron GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu vergeben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung / Erläuterung:

 

Die Umsetzung der Maßnahme war ursprünglich bereits im Haushaltsjahr 2019 geplant. Durch Verzögerungen im Abschluss bzw. Fertigstellung vorangehender Maßnahmen wie dem Knotenpunktausbau in der Bernauer Straße / B 2 sowie den Erschließungsmaßnahmen im Lindenberger Ring musste die Baumaßnahme zeitlich verschoben werden.

 

 

Im Rahmen einer beschränkten Vergabe wurden 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es ging jedoch nur das Kostenangebot der Firma Engron GmbH ein.

Für die Realisierung des Vorhabens wurden im Haushalt 2019 finanzielle Mittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Die Mehrkosten von ca. 25.000 Euro werden durch die Übertragung frei verfügbarer Mittel aus 2020 in den Produktkonten 54110.785200 / 54110.785210 sichergestellt.

 

Es wird empfohlen, den Auftrag zur Ausführung der o.g. Leistungen an die Firma Engron GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu erteilen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 74.610,31   Nein

     (eingestellt im Haushaltsjahr 2019 unter 54110.785200 in

     Höhe von 50.000,- € sowie durch Übertragung frei

verfügbarer Mittel 2020 in den Produktkonten 54110.785200 / 54110.785210)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen: