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Vorlage - BV-2021/1001  

Betreff: Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
25.05.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1001)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
08.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2021/1001)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.06.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2021/1001)
Anlagen:
1. Zusatzvereinbarung - 01.06.2021
Anlage 1 a
2. Stephanus Konzept
3a Übersichtslageplan Stellplätze alt
3b Übersichtslageplan Stellplätze neu
3c Gegenüberstellung
Städtebaulicher Vertrag Bonava - Kirschenallee
Anlage4_Lageplan-Bauordnungsplan
Anlage1_Erschliessungsgebiet
BP_Kirschenallee_Planz_Satzfass_23_02_2021
Anlage3_Kirschenallee_Bauabschnitte

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt:

 

Variante A) den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet „Kirschenallee“

 

oder

 

Variante B) den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet „Kirschenallee“ zuzüglich der Zusatzvereinbarung.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.  

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Nach Anpassungswünschen hinsichtlich der Baufelder 3 und 11 in WA11 und Baufelder 13

und 14 in WA9 wurde das Bebauungskonzept nochmals bearbeitet und eine neue Variante vorgestellt. Es ist eine Entscheidung zwischen der Bestandsvariante A) oder der neuen Variante B) mit dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern in den Baufeldern 3 und 11 im WA11

zu treffen. In den Baufeldern 13 und 14 im WA9 ist weiterhin eine Reihenhausbebauung

als Pendant zur Bestandsbebauung auf der gegenüberliegenden Kirschenallee geplant.

 

Die Stephanus-Stiftung plant ihrerseits dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit ca.

100 barrierefreien Wohneinheiten. Die Wohnungsgrößen variieren von 1,5-Zimmer-Wohnungen bis 3-Zimmer-Wohnungen.

 

Bevor der Bebauungsplan “Kirschenallee“ als Satzung beschlossen werden kann, muss der Vorhabenträger den Konditionen des städtebaulichen Vertrags zustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

  1. Zusatzvereinbarung nebst Anlage 1a
  2. Stephanus-Konzept
  3. Bonava

a. Übersichtsplan Stellplätze alt

b. Übersichtsplan Stellplätze neu

c. Gegenüberstellung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Zusatzvereinbarung - 01.06.2021 (368 KB)    
Anlage 6 2 Anlage 1 a (1185 KB)    
Anlage 2 3 2. Stephanus Konzept (1361 KB)    
Anlage 3 4 3a Übersichtslageplan Stellplätze alt (872 KB)    
Anlage 4 5 3b Übersichtslageplan Stellplätze neu (673 KB)    
Anlage 5 6 3c Gegenüberstellung (115 KB)    
Anlage 7 7 Städtebaulicher Vertrag Bonava - Kirschenallee (287 KB)    
Anlage 11 8 Anlage4_Lageplan-Bauordnungsplan (616 KB)    
Anlage 8 9 Anlage1_Erschliessungsgebiet (347 KB)    
Anlage 9 10 BP_Kirschenallee_Planz_Satzfass_23_02_2021 (1620 KB)    
Anlage 10 11 Anlage3_Kirschenallee_Bauabschnitte (187 KB)