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Vorlage - BV-2021/1051  

Betreff: Beschluss zur Schulbezirkssatzung für die GS Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas
Beratungsfolge:
Ortsvorsteher Mehrow Anhörung
Ortsbeirat Eiche Anhörung
09.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
15.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
24.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
28.06.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Hauptausschuss Vorberatung
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
09.08.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Vorberatung
16.08.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2021/1051)
Anlagen:
Satzung über den Schulbezirk der Grundschule der Gemeinde Ahrensfelde

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über den Schulbezirk der Grundschule der Gemeinde Ahrensfelde (Schulbezirkssatzung – SchulBezS).

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

 

Gemäß § 106 SchulG ist für jede Grundschule ein Schulbezirk zu bestimmen. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird es in der Gemeinde 2 Grundschulen von 2 verschiedenen Schulträgern geben. Jeder der beiden Schulträger wird eine Schulbezirkssatzung für seine Grundschule erlassen. Dabei ist darauf zu achten, dass die beiden Schulbezirkssatzungen aufeinander abgestimmt sind.

 

Aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen in den nächsten Jahren ist damit zu rechnen, dass eine ortsteilscharfe Aufteilung auf die beiden Grundschulen nicht möglich sein wird, ohne dass es zu kapazitätsübersteigenden Anmeldezahlen kommt. Ausgehend von dem ursprünglichen Plan, die Ortsteile Lindenberg und Ahrensfelde der Grundschule Lindenberg zuzuordnen und die Ortsteile Blumberg, Mehrow und Eiche der Grundschule Blumberg, würde nach derzeitiger Vorausberechnung die Kapazität der Grundschule Blumberg künftig nicht mehr ausreichen. Insbesondere die Ortsteile Blumberg und Eiche haben in den letzten Jahren überdurchschnitt-lich hohe Kinderzahlen vorzuweisen. Selbst ohne weitere Baugebiete in diesen Ortsteilen wäre die Grundschule Blumberg bereits ausgelastet. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl in Blumberg als auch in Eiche in den nächsten Jahren eine Entwicklung von Bauflächen stattfinden wird, da entsprechende Flächen bereits im FNP ausgewiesen sind.

In Absprache mit dem Landkreis Barnim ist daher geplant, für den Ortsteil Eiche einen deckungsgleichen Schulbezirk festzulegen. Dies hätte den Vorteil, dass die Eichner zunächst das Wahlrecht hätten, welche Grundschule besucht werden soll.

 

Würde man hingegen Eiche einer der beiden Schulen fest zuordnen, würde dieses Wahlrecht nicht bestehen. Die Eichner müssten dann diese fest zugeordnete Schule besuchen. Erst wenn die Anmeldungen die Kapazität übersteigen würde, würde die Entfernung zur Schule als Kriterium greifen. Letztlich könnte dies sogar dazu führen, dass Eichner Kinder, die die GS in Blumberg besuchen wollen, nach Lindenberg müssen und umgekehrt.

 

Bei den derzeitigen Kinderzahlen ist davon auszugehen, dass bei einem deckungsgleichen Schulbezirk im OT Eiche alle Wünsche der Eichner Kinder Berücksichtigung finden würden, da sich die Schülerzahlen eher verteilen würden. Letztlich würde im Zweifel aber auch hier wieder das Wohnortnäheprinzip greifen, sobald eine der beiden Schulen voll ist. Der deckungsgleiche Schulbezirk bringt somit für den OT Eiche den Vorteil, dass die Eltern bis zur Kapazitätsgrenze der angewählten Schule die Wahlmöglichkeit haben.

 

Das Verfahren zum Beschluss der beiden Schulbezirkssatzungen ist wie folgt geplant:

 

1. Beteiligung der Schulkonferenz der GS Blumberg Anfang Juni

2. Beteiligung des Kreisschulbeirats Anfang Juni

3. Anhörung der Ortsbeiräte und des Ortsvorstehers von Mehrow im Juni

4. Beratung im Hauptausschuss und im Sozialausschuss im August

5. Beschluss in der Gemeindevertretung im August oder September

6. In-Kraft-Treten der Satzung im Oktober

7. Erstmalige Anwendung im Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2022/2023.

 

Der Landkreis Barnim wird die entsprechende Schulbezirkssatzung für die Grundschule Blumberg parallel beraten und beschließen. Es ist geplant, alle Anhörungsschritte (Kreisschulbeirat/Schulkonferenz) zusammen zu beschreiten.

 


Notizen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Satzung über den Schulbezirk der Grundschule der Gemeinde Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über den Schulbezirk der Grundschule der Gemeinde Ahrensfelde (808 KB)