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Vorlage - BV-2021/1109  

Betreff: Beschluss zur Anwendung von Corona-Stundungsregeln für die Gewerbesteuer
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Richter, Jeannette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
05.08.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2021/1109)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.08.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1109)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verlängerung der

zinslosen Stundung der Gewerbetreibenden, die Fälligkeiten bis zum 30.06.2021 betreffend, für die Zeit bis zum:

 

30.09.2021 ohne monatliche und bis zum

31.12.2021 mit monatlicher Ratenzahlung.  

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben

verschiedene steuerliche Erleichterungen im März 2020 beschlossen, um die von der Corona-

Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten.

 

Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden.

 

Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause. Neben diesen Maßnahmen soll bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.

Geht es um die Stundung der Gewerbesteuer, ist die Gemeindeverwaltung Ansprechpartner, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt.

 

Die durch die Bundesregierung eingeführte zinslose Stundung von Steuern lief zum 30.06.2021 aus.

 

Die Verwaltung schlägt daher, unter Heranziehung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.03.2021 vor, für die betroffenen Gewerbebetreibenden die zinslosen Steuerstundungen der Fälligkeiten bis zum 30.06.2021 wie folgt vorzunehmen, für die Zeit bis zum:

 

30.09.2021 ohne monatliche Stundungsraten und bis zum

31.12.2021 mit monatlichen Stundungsraten.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: