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Vorlage - BV-2021/1146  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 12.1 (Trockenbau/Akustik) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.09.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1146)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 12.1 (Trockenbau/Akustik) am Bauvorhaben „Neubau Grundschule Lindenberg“ an die Firma TM Ausbau GmbH aus 82178 Puchheim zu vergeben.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Ausführung der Leistungen wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin

zu Los 12.1 am 29.07.2021 gingen 12 (elektronische) Angebote ein. Die Auswertung

der eingegangenen Angebote stellt sich wie folgt dar:

 

TM Ausbau GmbH, 82178 Puchheim                                             548.682,23 €

SPOMA Parkett und Ausbau GmbH, 39126 Magdeburg                 591.321,90 €

AUSBAU 2000 Rostock GmbH, 18069 Rostock                              623.395,19 €

Wallintin Ausbau- und Fassaden GmbH, 39108 Magdeburg           624.911,46 €

Weigend GmbH, 17091 Groß Teetzleben                                        674.320,37 €

Lars Schams Bauunternehmen GmbH, 17033 Neubrandenburg    718.619,02 €

Trocken- und Innenausbau Neuseddin GmbH, 14554 Seddiner See    729.153,52 €

FS Technologie & Service GmbH, 10437 Berlin                                    800.812,88 €

Aufgrund formeller Fehler mussten 4 Bieter von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Kostenberechnung zu Los 12.1 belief sich auf 753.000,00 €.

 

Es wird empfohlen, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 12.1 an die Firma

TM Ausbau GmbH aus 82178 Puchheim zu vergeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 548.682,23   Nein

     (eingestellt unter 21120.785100)

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: