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Vorlage - BV-2021/1175
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ (Stand Juli 2021) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Begründung / Erläuterung:
Gemäß dem nach BauGB vorgeschriebenen Verfahren ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | 1. Abwägung | 2. Offenlage | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
Anlagen:
1. Vorentwurf B-Plan Nahversorgung Planzeichnung Teil A und B
2. Begründung zum Vorentwurf B-Plan Nahversorgung + Umweltbericht
3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
4. Lärmschutzgutachten
5. Einzelhandelskonzept