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Vorlage - BV-2021/1177
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Juli/2021) der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.
Gemäß § 4a BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.
Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Begründung / Erläuterung:
Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Nahversorgung“, OT Blumberg ist die Änderung/Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig eine Sonderbaufläche „Nahversorgung“ und gemischte Baufläche darstellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | 1. Abwägung | 2. Offenlage | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
Anlagen:
- Vorentwurf der 3. Änderung des FNP Änderungsbereich (Stand Juli 2021)
- Begründung zum Vorentwurf der 3. Änderung des FNP (Stand Juli 2021)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Vorentwurf der 3. Änderung des FNP Änderungsbereich (1067 KB) | |||
2 | 2. Begründung zum Vorentwurf der 3. Änderung des FNP (4309 KB) |