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Vorlage - BV-2021/1198  

Betreff: Beschluss zum kommunalen Gesamtabschluss 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Keller, Alice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
02.09.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2021/1198)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.09.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1198)
Anlagen:
Deckblatt Dokumentation zur Konsolidierungsmethode im Gesamtabschluss
Berechnung zum Gesamtabschluss 2019_FINAL

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gem. § 83 Abs. 2 BbGkVerf. (Brandenburgische Kommunalverfassung), dass zum 31.12.2019 kein kommunaler Gesamtabschluss aufgestellt wird.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Grundsätzlich müssen Kommunen im Land Brandenburg gem. § 83 BbgKVerf einen sog. Gesamtabschluss aufstellen. D. h., dass auch Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde in den Jahresabschluss einzubeziehen sind.

Dies gilt jedoch nicht, soweit die Abschlüsse der Unternehmen im Verhältnis des Abschlusses der Gemeinde von geringer Bedeutung sind. Dies ist in der Gemeinde Ahrensfelde auch für

das Jahr 2019 der Fall.

 

In der Anlage sind noch einmal die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Ebenfalls beigefügt sind die Berechnungsgrundlagen, die ausweisen, dass insbesondere die Beteiligung am WAZV keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gemeinde (Vermögenslage und Ertragslage) hat.

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Berechnung zum Gesamtabschluss 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt Dokumentation zur Konsolidierungsmethode im Gesamtabschluss (369 KB)    
Anlage 2 2 Berechnung zum Gesamtabschluss 2019_FINAL (798 KB)