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Vorlage - IV-2021/1212  

Betreff: Vorschlag der Verwaltung zur Bildung von Ortsteilbudgets
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Keller, Alice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
02.09.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen  (IV-2021/1212)
Anlagen:
Entwurf Budgetrichtlinie 22

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Nach Information des Finanzausschusses über die verpflichtende Einführung von Ortsteilbudgets im August 2021 spricht sich dieser für eine Festlegung der Rahmenbedingungen für kleinere Projekte unter Maßgabe einer einfachen Gestaltung des Handlungsspielraumes aus, da Großprojekte für einen Ortsteil allein schwierig zu stemmen sind. Zudem fühlen sich die Ortsteile bei der Einbringung ihrer Ideen und Maßnahmen, speziell auch bei der Haushaltsplanung, gut mitgenommen.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, die entsprechenden Regelungen in der Budgetrichtlinie (siehe Anlage), die Bestandteil des Haushaltsplans ist, aufzunehmen. Zur besseren Lesbarkeit sind alle Änderungen hinsichtlich der Bildung von Ortsteilbudgets in der Budgetrichtlinie gelb markiert.

 

Durch die Verpflichtung der Budgetbildung müssen alle in Frage kommenden Produktkonten pro Ortsteil als Unterkonten zusätzlich neu angelegt und jeweils pro Ortsteil zu einem Budget zusammengefasst werden. Sinnvoll wäre die Einbeziehung von rein ortsteilbezogenen Anlagen und Maßnahmen, wie:

 

  • 27210 Öffentliche Büchereien
  • 28110 Heimat und Kulturpflege
  • 36610 Einrichtungen der Jugendarbeit
  • 42110 Förderung der Sportvereine
  • 55110 Öffentliches Grün
  • 57310 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen (Ortsteilzentren)

 

Als Verwendungszweck empfehlen sich Maßnahmen für die Pflege und Ausgestaltung des Ortsbildes sowie auch Aufwendungen für die Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen. Sie sollen jeweils für Aufwendungen gelten, die keine Folgekosten verursachen. Investive Auszahlungen sind über die Ortsteilbudgets nicht zulässig. Es sei denn die Anschaffung von selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen unterschreitet eine Preisgrenze von unter 150 € netto pro Stück. 

 

Die Budgethöhe wird mit jeder neuen Haushaltsplanung durch die Gemeindevertretung Ahrensfelde festgelegt. Die Übertragbarkeit der nicht in Anspruch genommenen Mittel in ein nächstes Haushaltsjahr regelt ebenfalls die Budgetrichtlinie unter Punkt 11. und gilt ebenso für die Ortsteilbudgets.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:  x Ja, in Höhe von €: durch die GV festzulegen  Nein

 

 

x 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Budgetrichtlinie 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Budgetrichtlinie 22 (699 KB)