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Vorlage - BV-2021/1245  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Information
13.10.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche geändert beschlossen  (BV-2021/1245)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.11.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2021/1245)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.11.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1245)
Anlagen:
1. Geltungsbereich
2. Projektbeschreibung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit der Überplanung einer Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Landsberger Chaussee – Eiche Süd“ geändert werden.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Nachverdichtung und Errichtung einer gestaffelten Nutzungsmischung aus verträglichen Gewerbe- und Wohnnutzungen auf der bestehenden Parkplatzfläche entlang der Landsberger Chaussee.

 

Das Plangebiet befindet sich an der südlichen Grenze des Ortsteiles Eiche entlang der Landsberger Chaussee auf dem Grundstück des Kaufparks Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha und betrifft das Flurstück 237 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Kaufpark Eiche und Parkplatzflächen,

-          im Osten durch Erschließungsstraßen und Grünflächen

-          im Süden durch die Landsberger Chaussee (L33).

-          im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Erschließungsstraßen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Landsberger Chaussee – Eiche Süd” ist die zu überplanende Fläche als Fläche für Stellplätze dargestellt. Um eine Umnutzung dieser Fläche zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Hierbei werden die Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans geändert und angepasst. Die Festsetzungen im restlichen rechtsgültigen Bebauungsplan „Landsberger Chaussee – Eiche Süd” bleiben unberührt.

Der Investor beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche das Gebiet „Wohnen & Leben am Kaufpark“ zu entwickeln. Die Planung sieht die Errichtung eines mehrgeschossigen Komplexes entlang der Landberger Chaussee vor, der überwiegend zum Wohnen, aber auch für Büro-/Gewerbenutzung, eine Kindertagesstätte, ein Ärztehaus/Arztpraxen sowie betreutes Wohnen und Pflege genutzt werden soll. Ein Sockel soll auf zwei Ebenen dem Parken dienen, wobei die erste Ebene als Stellplatzfläche für Kunden des Kaufparks Eiche und die zweite Ebene für die Bewohner der neu zu schaffenden Wohneinheiten und die weiteren geplanten Nutzungen geschaffen werden soll. Darauf aufgesetzt werden fünf Ebenen mit den genannten Nutzungsanteilen. Insgesamt sind dort ca. 440 Wohneinheiten geplant.

 

 

Übersicht im Planverfahren:

 

 Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

1. Geltungsbereich

2. Projektbeschreibung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Geltungsbereich (40 KB)    
Anlage 2 2 2. Projektbeschreibung (364 KB)