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Vorlage - BV-2021/1263  

Betreff: Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Information
13.10.2021 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche geändert beschlossen  (BV-2021/1263)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.11.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2021/1263)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.11.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1263)
Anlagen:
Anlage 1: Rahmenvereinbarung - Stand 14.09.2021
Anlage 2: Rahmenvereinbarung - Stand 28.10.2021
Anlage 2: Änderungsbereich (blau)
Anlage 3: Bebauungskonzept - Wohnen und Leben am Kaufpark

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Eigentümer Christie B.V. zum Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr.1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd").

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Investor beabsichtigt, auf einer Teilfläche des jetzigen Parkplatzes vom Kaufpark Eiche (vgl. Anlage 1 – Vorhabenfläche [blau]) das Gebiet „Wohnen & Leben am Kaufpark“ zu entwickeln.

 

Die Planung sieht die Errichtung eines mehrgeschossigen Komplexes entlang der Landsberger Chaussee vor, der überwiegend zum Wohnen, aber auch für Büro-/Gewerbenutzung, eine Kindertagesstätte, ein Ärztehaus/Arztpraxen sowie betreutes Wohnen und Pflege genutzt werden soll. Ein Sockel soll auf zwei Ebenen dem Parken dienen, wobei die erste Ebene als Stellplatzfläche für Kunden des Kaufparks Eiche und die zweite Ebene für die Bewohner der neu zu schaffenden Wohneinheiten und die weiteren geplanten Nutzungen geschaffen werden soll. Darauf aufgesetzt werden fünf Ebenen mit den genannten Nutzungsanteilen (vgl. Anlage 2 – Bebauungskonzept „Wohnen und Leben am Kaufpark“).

 

Mit diesem städtebaulichen Rahmenvertrag regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Investors. Im weiteren Verfahren werden die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Anlage 1: Städtebaulicher Vorvertrag – Stand 14.09.2021

Anlage 2: Städtebaulicher Vorvertrag – Stand 28.10.2021

Anlage 3: Änderungsbereich (blau)

Anlage 4: Bebauungskonzept - Wohnen und Leben am Kaufpark

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1: Rahmenvereinbarung - Stand 14.09.2021 (238 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2: Rahmenvereinbarung - Stand 28.10.2021 (236 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 2: Änderungsbereich (blau) (1721 KB)    
Anlage 2 4 Anlage 3: Bebauungskonzept - Wohnen und Leben am Kaufpark (10988 KB)