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Vorlage - BV-2021/1479  

Betreff: Beschluss über die Stellungnahme zum Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan des Landkreises Barnim 2022 bis 2027
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
02.12.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2021/1479)  
Hauptausschuss Vorberatung
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
13.12.2021 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2021/1479)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.12.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1479)
Anlagen:
Stellungnahme v2.0 - 25.11.21 - Schw

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Stellungnahme an das Schulverwaltungsamt Barnim zum Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan des Landkreises Barnim für den Planungszeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2027 gemäß Anlage.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Landkreis Barnim erarbeitet derzeit den Kindertagesstättenbedarfs– und Schulentwicklungsplan für den gesamten Landkreis. Die Städte und Gemeinden des Landkreises werden vor Beschluss durch den Kreistag hieran beteiligt.

Die Frist für die Beteiligung läuft bis zum 21.12.2021. Somit ist eine Befassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.12.2021 noch möglich. Neben der Darstellung des „Ist-Zustandes“ trifft der Plan auch Aussagen zu der Entwicklung der Kita- und Schullandschaft im Landkreis im Zeitraum bis 31.07.2027. Es ist wichtig, die entsprechende Entwicklung darzustellen, insbesondere wenn eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der Kindertagesstätten und der Schulen notwendig werden könnte. Zuschüsse im Bereich der Kita und auch Genehmigungen für Schulneuerrichtungen sind nur möglich, wenn die jeweiligen Einrichtungen durch den Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan als notwendig angesehen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf der Stellungnahme an das Schulverwaltungsamt Barnim

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme v2.0 - 25.11.21 - Schw (148 KB)