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Vorlage - BV-2021/1492  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 20 (Bodenbelagsarbeiten, Kautschuk) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.12.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2021/1492)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 20 (Bodenbelagsarbeiten, Kautschuk) am Bauvorhaben „Neubau Grundschule Lindenberg“ an die Firma Dieter Holschbach GmbH aus 51597 Morsbach zu vergeben. 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Ausführung der Leistungen wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin zu Los 20 am 15.12.2021 gingen 11 (elektronische) Angebote ein. Die Auswertung der eingegangenen Angebote stellt sich wie folgt dar:

Dieter Holschbach GmbH, 51597 Morsbach    530.176,92 EUR

Fußbodenstudio Form und Farbe GmbH, 15295 Ziltendorf  536.667,40 EUR

Stockhorst & Söhne GmbH, 13465 Berlin     553.835,70 EUR

raum studio falter GmbH & Co.KG, 12277 Berlin    566.429,29 EUR

Schandert GmbH, 14913 Jüterbog     576.893,70 EUR

Raumtex Textiles Wohnen GmbH, 99610 Sömmerda  643.894,96 EUR

MaBo GmbH, 17235 Neustrelitz      677.047,70 EUR

Raumausstatter Kiekbach GmbH, 16866 Dannenwalde  681.162,43 EUR

Farbgestaltung eG, 15295 Brieskow-Finkenheerd   705.566,47 EUR

Raumgestaltung Huppert GmbH, 37339 Berlingerode   772.526,34 EUR

Aufgrund formeller Fehler musste 1 Bieter von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

Die Kostenberechnung zu Los 20 belief sich auf 512.500,00 EUR.

 

Es wird empfohlen, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 20 an die Firma Dieter Holschbach GmbH aus Morsbach zu vergeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 530.176,92   Nein

     (eingestellt unter 21120.785100)

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: