Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2021/1499  

Betreff: Beschluss über Hygieneregeln in Sitzungen der kommunalen Gremien der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Beteiligt:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung
Bearbeiter/-in: Knop, Andreas   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.12.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2021/1499)
Anlagen:
SGB-RS 2021-12-02 3GRegelungInGV
MIK-Schrb_an_LK_BAR 2021-11-21Sitzungen_kommunaler_V

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt folgende Hygieneregeln für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse:

 

  1. Alle Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und der Fachausschüsse finden ab dem 21.12.2021 unter zwingender Einhaltung der 3G-Regelung statt. Dies gilt sowohl für Mitglieder des jeweiligen Gremiums als auch für Zuschauer, Gäste und Mitarbeiter der Verwaltung.
  2. Die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regelung wird durch die Verwaltung gewährleistet.
  3. Der negative Testnachweis kann neben der Vorlage eines durch die jeweils gültige Eindämmungs-/Umgangsverordnung zugelassenen Tests auch durch einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Verwaltung erbracht werden. Die Gemeinde Ahrensfelde stellt die hierzu erforderlichen Tests bereit.
  4. Um den pünktlichen Beginn der Sitzungen zu gewährleisten, wird die Verwaltung 30 Minuten vor Beginn der Sitzung geeigente Kontrollmöglichkeiten anbieten.
  5. Soweit dieser Beschluss keine abweichende Regelung trifft, gelten die Regelungen der jeweils gültigen Eindämmungs-/Umgangsverordnung.
  6. Diese Hygieneregelung gilt solange, bis sie durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben oder neu gefasst wird.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Aufgrund der anhaltenden Coronalage gab es in der Vergangenheit bereits verschiedene Anfragen zu den Möglichkeiten, verschärfte Hygieneregeln in den Sitzungen einzuführen. Leider enthielten die verschiedenen Umgangsverordnungen dazu keine konkreten Aussagen.

 

Durch die Vielzahl der Anfragen aus dem kommunalen Raum haben nunmehr sowohl das zuständige Ministerium und auch der Städte- und Gemeindebund Brandenburg entsprechende Hinweise gegeben.

 

Aufgrund dieser Hinweise hat die Verwaltung die vorliegende Beschlussvorlage als Vorschlag an die Gemeindevertretung vorgelegt.

Die Hinweise des Ministeriums und des Städte- und Gemeindebundes haben wir als Anlage beigefügt.

 

Kosten werden für die Bereitstellung der Tests und des notwendigen Personals entstehen und sind davon abhängig, wie lange der Beschluss Bestand haben wird.

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

____________________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:  x Ja, in Höhe von €:  siehe Begründung  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Schreiben des Städte- und Gemeindebundes vom 02.12.2021

Schreiben des Ministerium des Innern und für Kommunales vom 29.11.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 SGB-RS 2021-12-02 3GRegelungInGV (208 KB)    
Anlage 1 2 MIK-Schrb_an_LK_BAR 2021-11-21Sitzungen_kommunaler_V (121 KB)