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Vorlage - BV-2022/1545  

Betreff: Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans "Am neuen Anger" innerhalb des Rahmenplans Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Entscheidung
13.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche abgelehnt  (BV-2022/1545)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
10.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur abgelehnt  (BV-2022/1545)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.05.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde abgelehnt  (BV-2022/1545)
Anlagen:
Geltungsbereich

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am neuen Anger“ (Gartenstadt Eiche) im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes mit dem Charakter einer „Gartenstadt“ einschließlich erforderlicher technischer und sozialer Infrastruktur östlich der Dorfkernes von Eiche geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche zwischen historischem Ortskern und dem Solarpark Eiche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha und betrifft die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) im Besitz der Dong Xuan Hausbau GmbH und die Flurstücke 553, 557, 561, 559 und 334/4 (teilweise) im Besitz der Berliner Wasserbetriebe der Flur 1, Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden durch den Mehrower Weg,

-          im Osten durch den Solarpark Eiche

-          im Süden durch landwirtschaftliche Flächen

-          im Westen durch den Friedhofsweg und Grünflächen

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die zu entwickelnden Flächen werden seit 2013 im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde als gemischte Baufläche (Planung) und mit einer tangierenden Ortsumgehungsstraße (Planung) dargestellt.

In den folgenden Jahren hat die Gemeinde einen städtebaulichen Rahmenplan für die Flächen zwischen Ortskern und Solarpark erarbeiten lassen und am 19.10.2015 beschlossen. Maßgeblich für das städtebauliche Entwicklungsgebiet war dabei eine Umgehungsstraße in Nord-Süd-Richtung zur Entlastung des Ortskerns herzustellen, die Konversion früherer Gewerbe-/Entsorgungsflächen und die Gemengelage südlich des Friedhofsweg zu sortieren und aufzuwerten. Im Laufe der Erarbeitung des Rahmenplans wurde am 29.05.2015 das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung eingestellt, was zu einer erheblichen Änderung der städtebaulichen Ausgangssituation führte. Nunmehr sollten Grundlagen formuliert werden, die vor der Durchführung eines wohlmöglichen verbindlichen Bauleitplanverfahrens, ein rahmensetzendes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeiten. Der informelle städtebauliche Rahmenplan „Östlich des Dorfkerns Eiche“ wurde schließlich am 19.10.2015 beschlossen.

Am 31.08.2016 hat die Dong Xuan Wohnbau GmbH für die Flurstücke 551, 555, 556, 338/1, 329/2 330/4, 331/3 und 334/3 (teilweise) die Aufstellung eines Bebauungsplans „Am neuen Anger“ beantragt.

In folgenden Gesprächstermin zwischen Gemeindeverwaltung, Planer/innen und dem Investor stellte die Gemeinde eine städtebauliche Entwicklung nur unter der Prämisse einer ganzheitlichen Entwicklung aus.

Der erste städtebauliche Entwurf, die Projektstudie „Gartensiedlung Eiche“ wurde im September 2017 vorgestellt, wobei der Grundstückserwerb der Flächen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) noch nicht vorangeschritten war und infrastrukturelle Voraussetzungen weiterhin ungeklärt blieben.

2019 hat die Dong Xuan Wohnbau GmbH wieder die Gespräche mit der Gemeindeverwaltung aufgenommen und die Gesobau (eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft) als Entwicklungspartnerin vorgestellt, da die Berliner Senatsverwaltung die Flächen zwar nicht veräußern möchte, jedoch an einer gemeinschaftlichen städtebaulichen Entwicklung interessiert ist.

Nach etlichen Beratungs- und Abstimmungsterminen zwischen allen Akteuren konnte schließlich der zweite städtebauliche Entwurf „Gartenstadt Eiche“ im Ortbeirat Eiche am 14.04.2021 und im Bauausschuss (unter großer Zuschauerbeteiligung) am 27.04.2021 durch die Planungsbüros p4930 sowie a.r.s. und Vertretern der Gesobau vorgestellt werden.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (2472 KB)