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Vorlage - BV-2022/1577  

Betreff: Richtlinie zur Förderung der Anpflanzung von Geburtsbäumen für Ahrensfelder Kinder auf privaten Grundstücksflächen
(Förderrichtlinie Geburtsbäume)

Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich II - Ortsentwicklung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
03.02.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgestellt  (BV-2022/1577)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
08.02.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/1577)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.02.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2022/1577)
Anlagen:
FV-Beschluss , Fraktionsantrag
GV-Protokoll 20.09.2021
Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_neu_Stand 2022-02-21 unmarkiert
Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_Stand 2022-01-27
Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_neu_Stand 2022-02-21 markiert

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Richtlinie zur Förderung

der Anpflanzung von Geburtsbäumen für Ahrensfelder Kinder auf privaten Grundstücksflächen (Förderrichtlinie Geburtsbäume).

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 20.09.2021 (FV-2021/1281) beschlossen, ab dem Jahr 2022 den zukünftigen Eltern in der Gemeinde Ahrensfelde die Möglichkeit zu geben, auf Kosten der Gemeinde ein Gehölz anlässlich der Geburt ihres Kindes zu pflanzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung hat die anliegende Richtlinie entworfen.

 

Demnach sollen Erziehungsberechtigte, deren Hauptwohnsitz sich in der Gemeinde Ahrensfelde befindet und identisch mit dem Wohnsitz ihres neugeborenen Kindes ist, auf Antrag und auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Anpflanzung von Geburtsbäumen für Ahrensfelder Kinder auf privaten Grundstücksflächen“ durch die Gemeinde einen Zuschuss für die Anschaffung eines Baumes erhalten.

 

Es werden ausschließlich Laubbäume bezuschusst, die durch die Erziehungsberechtigten aus der in der Anlage 1 zusammengestellten Liste auszuwählen sind.

Für den Fall, dass den Erziehungsberechtigten kein eigenes Grundstück in der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung steht, kann die Anpflanzung auf dem Grundstück des Vermieters der Erziehungsberechtigten oder auf dem Grundstück eines Verwandten der Erziehungsberechtigten ersten Grades erfolgen.

Der erste Entwurf wurde zur Diskussion im Finanzausschuss und Bauausschuss vorgelegt. Sodann wurde dieser Entwurf durch die Verwaltung überarbeitet. Die beigefügte Neufassung entspricht dem Diskussionsstand aus den Sitzungen des Finanzausschusses vom 03.02.2022 und des Bauausschusses vom 08.02.2022.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €:     15.000 pro Jahr 

Eingestellt unter         Produktkonto – 55110.531800

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

Fraktionsantrag vom 29.08.2021

Beschluss FV-2021/1281

Protokollauszug der GV-Sitzung vom 20.09.2021

Entwurf Förderrichtlinie Geburtsbäume Stand 2022-01-27

Entwurf Förderrichtlinie Geburtsbäume neu Stand 2022-02-21 markiert

Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_neu_Stand 2022-02-21 unmarkiert

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FV-Beschluss , Fraktionsantrag (1501 KB)    
Anlage 2 2 GV-Protokoll 20.09.2021 (1318 KB)    
Anlage 5 3 Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_neu_Stand 2022-02-21 unmarkiert (302 KB)    
Anlage 4 4 Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_Stand 2022-01-27 (383 KB)    
Anlage 3 5 Entwurf_Förderrichtlinie_Geburtsbäume_neu_Stand 2022-02-21 markiert (302 KB)