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Vorlage - BV-2022/1587  

Betreff: Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
03.02.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2022/1587)
Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2022 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2022/1587)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.02.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1587)
Anlagen:
Entwurf_Verwaltungsgebührensatzung_Stand 2022-01-27
Kalkulationsbericht_Verwaltungsgebührensatzung_Stand 2022-01-27

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verwaltungsgebühren-satzung der Gemeinde Ahrensfelde.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren bildet das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG). Gemäß § 4 Abs. 2 KAG sind Verwaltungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung erhoben werden. Diese werden erhoben, wenn die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.

 

Aufgrund der Kommunalverfassung (BbgKVerf) in Verbindung mit § 5 KAG haben die Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten (hier Verwaltungsgebühren) für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen.

 

Demnach erheben die Kreise (wie Landkreis Barnim), Städte (wie Eberswalde, Bernau) und auch Kommunen für Verwaltungsleistungen Gebühren. Auch in der Gemeinde Ahrensfelde werden zahlreiche Amtshandlungen auf Antrag durchgeführt (vgl. Anlage der Verwaltungs-gebührensatzung). Da diese Verwaltungsleistungen Personal-, Material- und Gemeinkosten verursachen, sollten die häufig wiederkehrende Verwaltungsleistungen mit der Satzung, zum Teil refinanziert werden.

 

Grundlage der Berechnungen der aufgelisteten Verwaltungsgebühren waren die Pauschalwerte zu Personal-, Sach- und Gemeinkosten, gemäß den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in „Kosten eines Arbeitsplatzes 2019/2020“ unter Beachtung der geltenden Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzipien.  

 

Nach dem Äquivalenzprinzip muss die erhobene Gebühr zu der erbrachten Leistung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis stehen. Durch das Kostendeckungsprinzip wird eine Mindesthöhe bei der Gebührenfestsetzung vorgesehen. Jedoch darf das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Verwaltung nicht überschreiten.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: Erträge 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde

 

Kalkulationsbericht zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Entwurf_Verwaltungsgebührensatzung_Stand 2022-01-27 (382 KB)    
Anlage 4 2 Kalkulationsbericht_Verwaltungsgebührensatzung_Stand 2022-01-27 (624 KB)