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Vorlage - BV-2022/1652  

Betreff: Beschluss zur 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2022 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (BV-2022/1652)
Hauptausschuss Vorberatung
03.04.2023 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2022/1652)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.04.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1652)
Anlagen:
GO GV-Lesefassg incl 2.Änderg 2021-05-13oU
3. Änderung der Geschäftsordnung GV 2023-04-17

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 3. Änderung

der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO)

vom 22.10.2019.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Durch die Änderung der Kommunalverfassung wurden die sog. „Hybridsitzungen“ verpflichtend eingefügt (§ 34 Abs. 1a BbgKVerf). Die notwendige Technik ist mittlerweile beschafft und installiert. Das Projekt befindet sich in der finalen Testphase. Die gesetzliche Regelung macht eine Anpassung der Geschäftsordnung zwingend notwendig. So kann geregelt werden, wie das Antragsverfahren zur Hybridsitzung ausgestaltet wird. Geregelt werden muss auch, wie in solchen Fällen mit geheimen Wahlen umzugehen ist. Die Durchführung einer geheimen Wahl

in einer Hybridsitzung ist nämlich unzulässig. Der Gesetzgeber hatte dies bislang nicht näher geregelt. Als Ausweichmöglichkeit sah der Entwurf einer 3. Änderungssatzung Fassung 2022 die Möglichkeit einer Briefwahl vor. Dies erscheint nunmehr nicht mehr notwendig. Der Gesetzgeber hat in einem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung klargestellt, dass ein Antrag auf Hybridsitzung unzulässig ist, wenn in der Sitzung eine geheime Wahl durchgeführt wird. Daraus folgt auch, dass ein (späterer) Antrag auf geheime Wahl unzulässig ist, wenn eine Hybridsitzung durchgeführt wird.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

GO der GV-Lesefassung incl. 2. Änderung vom 13.05.2021

GO der GV-3. Änderung 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GO GV-Lesefassg incl 2.Änderg 2021-05-13oU (319 KB)    
Anlage 2 2 3. Änderung der Geschäftsordnung GV 2023-04-17 (15 KB)