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Vorlage - BV-2022/1652
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO) vom 22.10.2019. |
Begründung / Erläuterung:
Durch die Änderung der Kommunalverfassung wurden die sog. „Hybridsitzungen“ verpflichtend eingefügt (§ 34 Abs. 1a BbgKVerf). Die notwendige Technik ist mittlerweile beschafft und installiert. Das Projekt befindet sich in der finalen Testphase. Die gesetzliche Regelung macht eine Anpassung der Geschäftsordnung zwingend notwendig. So kann geregelt werden, wie das Antragsverfahren zur Hybridsitzung ausgestaltet wird. Geregelt werden muss auch, wie in solchen Fällen mit geheimen Wahlen umzugehen ist. Die Durchführung einer geheimen Wahl
in einer Hybridsitzung ist nämlich unzulässig. Der Gesetzgeber hatte dies bislang nicht näher geregelt. Als Ausweichmöglichkeit sah der Entwurf einer 3. Änderungssatzung Fassung 2022 die Möglichkeit einer Briefwahl vor. Dies erscheint nunmehr nicht mehr notwendig. Der Gesetzgeber hat in einem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung klargestellt, dass ein Antrag auf Hybridsitzung unzulässig ist, wenn in der Sitzung eine geheime Wahl durchgeführt wird. Daraus folgt auch, dass ein (späterer) Antrag auf geheime Wahl unzulässig ist, wenn eine Hybridsitzung durchgeführt wird.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | GO GV-Lesefassg incl 2.Änderg 2021-05-13oU (319 KB) | |||
2 | 3. Änderung der Geschäftsordnung GV 2023-04-17 (15 KB) |