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Vorlage - BV-2022/1665  

Betreff: Festlegung der Vergabekriterien für die Reinigungsausschreibung Grundschule Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.3 - Liegenschafts- & Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Riedel, Carola
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
07.03.2022 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (BV-2022/1665)

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Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabekriterien für die Reinigungsausschreibung Grundschule Lindenberg in der

 

Variante A)

50% Niedrigster Gesamtpreis

30% Niedrigster Wert je Wischbezug pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Anzahl gewaschener Reinigungstextilien)

20% Niedrigster Wert je Std. pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Zeit für die zu reinigenden Flächen)

 

Oder

 

Variante B)

70% Niedrigster Gesamtpreis

20% Niedrigster Wert je Wischbezug pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Anzahl gewaschener Reinigungstextilien)

10% Niedrigster Wert je Std. pro m² zu reinigender Fläche

 (Ausreichende Zeit für die zu reinigenden Flächen)

 

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Ursprünglich wurden die Vergaben für Reinigungsleistungen in den gemeindeeigenen Liegenschaften ausschließlich auf Grund des niedrigsten Preises vergeben. Wir stellten fest, dass die Reinigungsleistungen nicht zufrieden stellend erbracht wurden.

Im Zuge der letzten Reinigungsausschreibung die am 27.01.2020, wurden für die damalige Ausschreibung weitere Reinigungskriterien aufgenommen, um eine neue Qualität zu erreichen. Neben dem „niedrigsten Preis“ (1.Kriterium) wurden weitere Kriterien aufgenommen. Das 2.Kriterium ist eine „hohe Anzahl von Reinigungsstunden“ - damit der Reiniger mehr Zeit pro Reinigungsfläche/m² hat. Das 3.Kriterium - „feste Objektleiterstunden in den Objekten“ - um Zeit für Eigenkontrolle der Leistung, die genauere Arbeit nach Leistungsverzeichnis – in enger Zusammenarbeit mit dem Reiniger zur Qualitätsverbesserung, Verbesserung der Kommunikation, usw. führen. Das 4.Kriterium „ausreichende Versorgung mit gewaschenen Reinigungstextilen“ - damit immer mit sauberen Wischbezügen gereinigt wird, soll die Reinigungsfläche pro Wischbezug gering sein. Für die Kriterien wurde die folgende prozentualen Wichtungen festgelegt.

1.) Kriterium niedrigster Gesamtpreis des Loses     50%

2.) Hohe Anzahl von Reinigungsstunden,      45%

(Niedrigster Wert je Stunde zu reinigende Fläche)

3.) Feste Objektleiterstunden in den Objekten     3%

4.) Ausreichende Versorgung mit gewaschenen Reinigungstextilien  2%

(Niedrigster Wert je Wischbezug zu reinigende Fläche)

Der derzeitige Reinigungsvertrag läuft seit dem Juli 2020. In Auswertung der Vertragslaufzeit nach den neuen Kriterien, wurde festgestellt, dass es zu keiner spürbaren Qualitätsverbesserung geführt hat.

 

Aufgrund des Mangels an qualifiziertem Reinigungspersonal konnte auch im Rahmen der letzten Ausschreibung nicht verhindert werden, dass die Reinigungsleistungen des Öfteren ungenügend waren. Bei einer ausschließlich preisorientierten Ausschreibung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Qualität noch weiter nachlassen wird.

 

Wir sehen daher die Kriterien „Ausreichende Anzahl gewaschener Reinigungstextilien“ und „Ausreichende Zeit für die zu reinigenden Flächen“ als wichtige Qualitätsmerkmale an und möchten diese in dieser Ausschreibung berücksichtigen.

 

Über die prozentuale Wertigkeit dieser Merkmale soll in diesem Beschluss entschieden werden.

 

Wir würden die vorgeschlagene Variante B empfehlen, da die Variante A den damaligen Ausschreibungskriterien sehr ähnlich ist und zu keiner Qualitätsverbesserung, jedoch zu einer Preissteigerung, geführt hat.

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen: