Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2022/1759  

Betreff: Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche
(1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd")
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/1759)
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche geändert beschlossen  (BV-2022/1759)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
25.04.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1759)
Anlagen:
1. Vorentwurf B-Plan
2. Begründung Vorentwurf B-Plan
3. Verkehrsuntersuchung Stadtquartier Eiche in Ahrensfelde

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") (Stand 31.03.2022) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung.

Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets hat durch kleinere Anpassungen nun eine Fläche von 2,4 ha und beinhaltet die Flurstücke 231 (teilweise) und 237 (teilweise).

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in den Anlagen gekennzeichnet.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

Gemäß dem nach BauGB vorgeschriebenen Verfahren ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

1. Vorentwurf B-Plan

2. Begründung zum Vorentwurf B-Plan

3. Verkehrsuntersuchung Stadtquartier Eiche in Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Vorentwurf B-Plan (665 KB)    
Anlage 2 2 2. Begründung Vorentwurf B-Plan (3306 KB)    
Anlage 3 3 3. Verkehrsuntersuchung Stadtquartier Eiche in Ahrensfelde (9532 KB)