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Vorlage - BV-2022/1760  

Betreff: Beschluss zur Einleitung und zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/1760)
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2022/1760)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
25.04.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1760)
Anlagen:
1. Änderungsbereich FNP
2. Vorentwurf der 5. Änderung des FNP Änderungsbereich
3. Begründung zum Vorentwurf der 5. Änderung des FNP

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. die Einleitung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und

 

2. den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 31.03.2022) der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

3. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes "Wohnen und Leben am Kaufpark", OT Eiche (1. Teil-Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Landsberger Chaussee - Eiche Süd") ist die Änderung/Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Sonderfläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ aus. Die festzusetzende Fläche widerspricht somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend der Gebietsfestsetzung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig eine  gemischte Baufläche darstellen.
 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Übersicht im Planverfahren:

Einleitungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

1. Änderungsbereich FNP

2. Vorentwurf der 5. Änderung des FNP Änderungsbereich

3. Begründung zum Vorentwurf der 5. Änderung des FNP

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungsbereich FNP (1519 KB)    
Anlage 2 2 2. Vorentwurf der 5. Änderung des FNP Änderungsbereich (4061 KB)    
Anlage 3 3 3. Begründung zum Vorentwurf der 5. Änderung des FNP (1243 KB)