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Vorlage - BV-2022/1762  

Betreff: Beschluss über den Verzicht auf Erhebung von Kita-Essengeld für Ukrainische Kinder
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Niemann, Franca
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
25.04.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1762)

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Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt auf die Erhebung eines monatlichen Essengeldbeitrages, bei der Aufnahme von Kindern aus der Ukraine, zu verzichten. 

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Kinder aus der Ukraine haben gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung.

Somit gilt auch hier das Beitragsrecht gemäß § 90 SGB VIII i.V.m. den §§ 17 ff. KitaG. Es gelten damit auch bei der Aufnahme dieser Kinder die gesetzlichen Beitragserhebungsverbote. So sind auch diese Kinder im Jahr vor der Einschulung beitragsfrei bzw. es liegt eine Beitragsfreiheit vor, da die Eltern – zumindest anfänglich – entweder Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Geringverdienende sein werden.

Ein Kostenbeitrag nach der Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde wird demnach nicht erhoben.

Eine gesonderte Regelung zum Verzicht auf Erhebung des pauschalen Essengeldes gibt weder die Kitakostenbeitragssatzung noch eine Landesregelung her.

Aufgrund der Sozialverträglichkeit und unter Wertung der bestehenden besonderen Umstände wird hier empfohlen auf die Erhebung des monatlichen Essengeldbeitrages grundsätzlich zu verzichten.

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlage: