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Vorlage - BV-2022/1763  

Betreff: Beschluss über eine mögliche Querung für den Fußverkehr am Knotenpunkt Ahrensfelder Chaussee/Immenweg - Kirchweg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Seichter, Siegfried
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.04.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche geändert beschlossen  (BV-2022/1763)

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Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die auszuführende Variante aus der verkehrstechnischen Untersuchung gemäß beigefügter Anlage planerisch fortzuführen sowie baulich umzusetzen:

 

Folgend die Varianten aus der verkehrstechnischen Untersuchung:

Variante 1: Mittelinsel

Variante 2: Fußgängerüberweg

Variante 3: Lichtsignalanlage für Fußgänger

 

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß Haushaltsplan 2021 waren für die vorbereitende Planung einer möglichen Licht-signalanlage an der Ahrensfelder Chaussee finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,- Euro angesetzt. Im Haushaltsplan 2022 steht für die bauliche Umsetzung eine Investitionssumme in Höhe von 60.000,- Euro zur Verfügung.

 

Die als Anlage beigefügte verkehrstechnische Untersuchung des Planungsbüros Schlothauer & Wauer stellt die Ergebnisse der Voruntersuchung und resultierender Varianten

-          Variante 1 (Mittelinsel)

-          Variante 2 (Fußgängerüberweg)

-          Variante 3 (Lichtsignalanlage für Fußgänger)

dar.

 

Die Variante 1 (Mittelinsel) erfordert eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 40.000,- Euro.

Die Variante 3 (Lichtsignalanlage für Fußgänger) erfordert eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 22.000,- Euro.

 

Weitere Erläuterungen werden durch den zuständigen Planer bzw. den Fachdienst für Infrastruktur und Umwelt im Rahmen der folgenden Sitzungen gegeben.

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 60.000,- Euro

eingestellt unter 54110.785200

 

Gemäß Kostenschätzung:

 

Variante 1 ca. 100.000,- Euro

Variante 2 ca.   51.000,- Euro

Variante 3 ca.   82.000,- Euro

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Verkehrstechnische Untersuchung vom 21.03.2022 (nö)