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Vorlage - BV-2022/1847  

Betreff: Abwägungsbeschluss - Vorentwurf Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
11.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2022/1847)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
14.06.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/1847)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.06.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1847)
Anlagen:
Abwägungsmaterial
Abwägungsprotokoll Teil 1
Abwägungsprotokoll Teil 2

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt den Abwägungsvorschlägen

zu den in der Anlage aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen

der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden

und Stellungnahmen, die während der 1. Offenlage zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“, OT Eiche eingegangen sind, zu.

 

Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbericht sind entsprechend

der Beschlussfassung zur Abwägung anzupassen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander

und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Der Beschluss zur 2. Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird erst nach der Erarbeitung von artenschutzrechtlichen Gutachten und der Anpassung des Umweltberichts gefasst.

 

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Abwägungsmaterial

Abwägungsprotokoll Teil 1

Abwägungsprotokoll Teil 2

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsmaterial (391 KB)    
Anlage 2 2 Abwägungsprotokoll Teil 1 (428 KB)    
Anlage 3 3 Abwägungsprotokoll Teil 2 (258 KB)