Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2022/1934  

Betreff: Beschluss über die 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
13.06.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2022/1934)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.06.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1934)
Anlagen:
Entwurf 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Stand 19.05.2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß § 34 Abs.1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz –BbgBestG) kann die Gemeinde die Ordnung, Benutzung und Gestaltung der Friedhöfe sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf diesen durch Satzung regeln.

Die für die Nutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Ahrensfelde zu entrichtenden Gebühren regelt derzeit die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde in der Fassung der 2. Änderung vom 16.11.2020, die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Trauerhallen inclusive Sanitäreinrichtung

Da die kalkulatorischen Kosten für die Nutzung der Trauerhallen zuzüglich der Nutzung der sanitären Anlagen bei jedem Friedhof der Gemeinde zwischen 836,10 € und 866,47 € liegen und damit sehr hoch sind, beschlossen der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 05.11.2020 (BV-2020/468) und die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 16.11.2020 (BV-2020/460) für diesen Gebührentatbestand lediglich 150,00 € anzusetzen.

Nur Sanitäreinrichtung ohne Benutzung der Trauerhalle

Die derzeit geltende Friedhofsgebührensatzung bedarf einer Ergänzung, da es häufig vorkommt, dass die Trauerhallen für Trauerfeiern zwar nicht in Anspruch genommen werden, jedoch das Bedürfnis der Teilnehmer dieser Trauerfeiern besteht, die vorhandenen sanitären Anlagen zu nutzen.

Die Nutzung der sanitären Anlagen würde es erfordern, dass diese für die jeweilige Trauerfeier durch einen Mitarbeiter des Bauhofes auf- und nach der Trauerfeier wieder abgeschlossen werden. Ebenso muss nach der Trauerfeier eine Reinigung erfolgen. Dadurch und durch den damit einhergehenden Wasser- und Stromverbrauch entstehen der Gemeinde zusätzliche Kosten für die nunmehr ein entsprechender Gebührentatbestand aufgenommen werden soll.

Aufgrund der zur Ermittlung der Kosten eingeholten Reinigungsangebote würde die Gebühr für die Nutzung der sanitären Anlagen ohne die Benutzung der Trauerhalle pro Trauerfeier 47,00 € betragen. Aufgrund dessen wird für den Gebührentatbestand der Nutzung der sanitären Anlagen ohne die Benutzung der Trauerhalle pro Trauerfeier  die kostendeckende Gebühr in Höhe von 47,00 € empfohlen.

Der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen, sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: Erträge 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Entwurf 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Stand 19.05.2022 (111 KB)