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Vorlage - BV-2022/1980  

Betreff: Beschluss- Bestätigung der Auftragsvergabe zu Los 3 (Zimmerer- /Dachdecker- und Klempnerarbeiten) am Bauvorhaben "FFW Eiche"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Lachmann, Uwe
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.06.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/1980)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zu Los 03 (Zimmerer.-/Dachdecker.-und Klempnerarbeiten) am Bau vorhaben FFW Eiche an die Firma Mike Friedemann Bau Union Berlin GmbH aus 10407 Berlin zu vergeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

Die Vergabe der Leistungen zu Los 03 wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Auswertung der eingegangenen drei Angebote stellt sich wie folgt dar.

 

Ein Bieter musste auf Grund fehlender Unterlagen (Angaben zur Preisermittlung) ausgeschlossen werden. Ein weiterer Bieter musste auf Grund eines unangemessen hohen Preises (über 100 % der Kostenschätzung) von der Wertung ausgenommen werden.

 

 

 

Der Bieter Mike Friedemann Bau GmbH aus 10407 Berlin gab das wirtschaftlichste Angebot ab.

 

Vergabevorschlag:

 

  1. Mike Friedemann Bau GmbH                 Bruttoangebotssumme:   211.452,30 €

 

Die Kostenschätzung vom 17.08.2021 belief sich auf 145.915,00 €

 

In den Angebotspreisen ist die Erneuerung der Dacheindeckung des Bestandsgebäudes preislich enthalten. Die Kosten dafür betragen ca. 35.000,00 €. In der Kostenschätzung vom 17.08.2021 war diese Leistungsposition noch nicht enthalten.

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

    Ja, in Höhe von €: 211.452,30

        eingestellt unter 12610 785300

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 


Anlagen: