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Vorlage - IT-2022/2035
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Begründung / Erläuterung:
Der Beschluss der Förderrichtlinie durch GV wurde am 18.05.2020 gefasst. Sie trat in Kraft mit Bekanntgabe im Juni-Amtsblatt am 17.06.2020.
Im Jahr 2020 waren drei Tagespflegepersonen und seit 2021 noch zwei Tagespflegepersonen in der Gemeinde tätig (eine hat die Tätigkeit nach Berlin verlegt).
In 2020 wurden insgesamt 1.000,00 EUR Fördergelder an zwei Tagespflegepersonen ausgezahlt (2 x 500,00 EUR) Grundförderung*.
In 2021 wurden insgesamt 500,00 EUR Fördergelder an eine Tagespflegeperson ausgezahlt
Grundförderung*.
Für 2022 wurden keine Fördergelder beantragt.
Beantragung der Förderleistungen muss bis 30.06. des Vorjahres erfolgen (Haushaltsplanung), bis 30.06.2021 lag kein Antrag für 2022 vor.
*Grundförderung:
z.B. zur Renovierung der Betreuungsräume, Austausch von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Anschaffung von Gegenständen welche für die Betreuung notwendig sind.
Im Gemeindehaushalt sind jährlich 10.000 EUR eingestellt.
Die Förderperiode umfasst die Haushaltsjahre 2020 bis 2022.
Anlagen:
Richtlinie über die Förderung der Arbeit von Tagespflegepersonen in der Gemeinde Ahrensfelde
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | RL TagesPflPersonen (3320 KB) |