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Vorlage - BV-2022/2048  

Betreff: Beschluss über die 2. Richtlinie über die Förderung der Arbeit von Tagespflegepersonen in der Gemeinde Ahrensfelde (2. TagesPfl-RL)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Knop, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
01.09.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2022/2048)
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
12.09.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2048)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
26.09.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2048)
Anlagen:
02_Richtlinie_Förderung_Tagespflegepersonen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2.Richtlinie über
die Förderung der Arbeit von Tagespflegepersonen in der Gemeinde Ahrensfelde (2.TagesPfl-RL).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 18.05.2020 die Richtlinie über die Förderung der Arbeit von Tagespflegepersonen in der Gemeinde Ahrensfelde (TagesPfl-RL) beschlossen. Als Fördermittelperiode wurden die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 festgelegt. Dazu sollte es eine Auswertung über die Inanspruchnahme der Fördermittel geben.

Die Förderperiode der Richtlinie läuft somit am Ende des aktuellen Haushaltsjahres ab.

 

Im Finanzausschuss am 07.07.2022 wurde ein kurzer Überblick über die abgerufenen Fördermittel in der Förderperiode gegeben. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, dass die Verlängerung der Förderichtlinie, ggfs. mit inhaltlichen Anpassungen, noch in 2022 auf den Weg gebracht werden soll.

 

In der Anlage ist eine 2.TagesPfl-RL als Entwurf beigefügt, die sich grundsätzlich inhaltlich mit der aktuellen Richtlinie deckt. Die formal notwendigen Änderungen sind farblich hervorgehoben.

 

Es wird empfohlen auch die Förderperiode der 2.RL wieder auf 3 Jahre zu begrenzen. Die Änderung des BbgKitaG steht nach wie vor aus.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: voraussichtlich ca. 1.000 € pro Jahr

eingestellt unter sind unter 36510.531800 für 2023 – 2025 einzustellen

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

2. Tagespflege-Richtlinie

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02_Richtlinie_Förderung_Tagespflegepersonen (159 KB)