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Vorlage - BV-2022/2048
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2.Richtlinie über |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeindevertretung hat am 18.05.2020 die Richtlinie über die Förderung der Arbeit von Tagespflegepersonen in der Gemeinde Ahrensfelde (TagesPfl-RL) beschlossen. Als Fördermittelperiode wurden die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 festgelegt. Dazu sollte es eine Auswertung über die Inanspruchnahme der Fördermittel geben.
Die Förderperiode der Richtlinie läuft somit am Ende des aktuellen Haushaltsjahres ab.
Im Finanzausschuss am 07.07.2022 wurde ein kurzer Überblick über die abgerufenen Fördermittel in der Förderperiode gegeben. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, dass die Verlängerung der Förderichtlinie, ggfs. mit inhaltlichen Anpassungen, noch in 2022 auf den Weg gebracht werden soll.
In der Anlage ist eine 2.TagesPfl-RL als Entwurf beigefügt, die sich grundsätzlich inhaltlich mit der aktuellen Richtlinie deckt. Die formal notwendigen Änderungen sind farblich hervorgehoben.
Es wird empfohlen auch die Förderperiode der 2.RL wieder auf 3 Jahre zu begrenzen. Die Änderung des BbgKitaG steht nach wie vor aus.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja, in Höhe von €: voraussichtlich ca. 1.000 € pro Jahr eingestellt unter sind unter 36510.531800 für 2023 – 2025 einzustellen |
| Nein
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Anhörung/Beteiligung:
In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören. |
Anlagen:
2. Tagespflege-Richtlinie
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 02_Richtlinie_Förderung_Tagespflegepersonen (159 KB) |