Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Vorlage - BV-2022/2208
|
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde).
|
Begründung / Erläuterung:
Nach Maßgabe des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg (OBG) können die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen.
In den vergangenen Jahren wurden in der Gemeinde Ahrensfelde kontinuierlich Verschmutzungen und Beschädigungen der öffentlichen Anlagen festgestellt. Gemeindliche Grünflächen und das Straßenbegleitgrün werden durch unkontrolliertes Parken regelmäßig beschädigt, deren Wiederherstellung ist wiederum mit hohem Personal- und Kostenaufwand verbunden. Insbesondere in den Ortsbeiräten wurde zunehmend von Bürgern gefordert, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um gegen das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Straßenbegleitgrün der Siedlungsstraßen und auf den Grünflächen wie Dorfangern einschreiten zu können. Derzeit bestehen jedoch weder in der Gemeinde Ahrensfelde kommunale Regelungen zum Halten, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Anlagen, noch werden diese Tatbestände von der Straßenverkehrsordnung erfasst. Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist daher der Erlass einer Ordnungsbehörlichen Verordnung geboten. Eine solche bietet gerade bei bestimmten und häufig wiederkehrenden Verstößen eine ausreichende rechtliche Grundlage für ein unmittelbares Einschreiten des Ordnungsamtes im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das gegebenenfalls und je nach Schwere der Verfehlung auch den Erlass einer Bußgeldentscheidung einschließt. In anderen Städten und Gemeinden hat sich die Anwendung einer Ordnungsbehördlichen Verfügung bereits als ein praktikables Instrument für das ordnunsbehördliche Handeln bewährt. Im Ordnungsrecht gilt das Opportunitätsprinzip. Die Ordnungsbehörde kann eingreifen, entscheidet aber im Einzelfall, ob eingeschritten werden soll oder nicht.
Neben den Regelungen zum Halten, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Anlagen sind in dem erarbeiteten Entwurf auch weitere Gebote und Verbote zum Schutz der öffentlichen Anlagen, Verkehrsflächen und Gewässer enthalten, die in der Praxis relevant sind.
Der Entwurf der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde) ist als Anlage beigefügt.
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Entwurf Ordnungsbehördliche Verordnung Stand 14.10.2022
Entwurf Ordnungsbehördliche Verordnung mit farblichen Änderungen Stand 16.11.2022
Entwurf Ordnungsbehördliche Verordnung Stand 16.11.2022
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde Stand 14.10.2021 (443 KB) | |||
2 | Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde mit farblich markierten Änderungen Stand 16.11.2022 (443 KB) | |||
3 | Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde Stand 16.11.2022 (443 KB) |