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Vorlage - BV-2022/2243
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen. |
Begründung / Erläuterung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ soll Baurecht für die Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes sowie für ein eingeschränktes Gewerbegebiet geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19, Gemarkung Blumberg.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den Bahngleisen.
Gemäß BauGB sind die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2), die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2) und Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2) zu beteiligen.
Einordnung im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | Abwägung | 2. Offenlage | Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
BP Nahversorg_Blumberg_Begr_Entwurf_11_2022
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BP Nahversorg_Blumberg_Begr_Entwurf_11_2022 (7341 KB) |