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Vorlage - BV-2022/2243  

Betreff: 2. Offenlagebeschluss des Entwurfs Bebauungsplan "Nahversorgung", Ortsteil Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
15.11.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2022/2243)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.12.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2243)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.12.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2243)
Anlagen:
BP Nahversorg_Blumberg_Begr_Entwurf_11_2022

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ soll Baurecht für die Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes sowie für ein eingeschränktes Gewerbegebiet geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19, Gemarkung Blumberg.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den Bahngleisen.

Gemäß BauGB sind die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2), die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2) und Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2) zu beteiligen.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

Abwägung

2. Offenlage

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

BP Nahversorg_Blumberg_Begr_Entwurf_11_2022

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP Nahversorg_Blumberg_Begr_Entwurf_11_2022 (7341 KB)