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Vorlage - BV-2022/2250  

Betreff: 2. Offenlagebeschluss des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
15.11.2022 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2022/2250)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.12.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2250)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.12.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2250)
Anlagen:
3_FNP_Änd_Begr_Entwurf

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Nahversorgung“, OT Blumberg ist die Änderung/Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig ein Sondergebiet „Nahversorgung“, ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie einen zentralen Versorgungsbereich darstellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

Abwägung

2. Offenlage

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

3_FNP_Änd_Begr_Entwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3_FNP_Änd_Begr_Entwurf (4651 KB)