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Vorlage - BV-2022/2250
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen. |
Begründung / Erläuterung:
Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Nahversorgung“, OT Blumberg ist die Änderung/Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig ein Sondergebiet „Nahversorgung“, ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie einen zentralen Versorgungsbereich darstellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Einordnung im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | Abwägung | 2. Offenlage | Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
3_FNP_Änd_Begr_Entwurf
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3_FNP_Änd_Begr_Entwurf (4651 KB) |