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Vorlage - BV-2022/2261  

Betreff: Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Bereitstellung eines Fotoautomaten für das Einwohnermeldeamt
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.11.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2261)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Bereitstellung eines Fotoautomaten für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ahrensfelde an die Firma ME Group Germany GmbH aus 60313 Frankfurt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden fünf Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes bezüglich der Aufstellung und des Betriebs eines Fotoautomaten zur Erfassung von biometrischen Daten (Foto sowie optional Fingerabdrücke und Unterschrift) für das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ahrensfelde aufgefordert.

Die Wertung der Angebote erfolgt nach dem günstigsten Preis für eine Leistungseinheit (4 Passfotos). Der Leistungszeitraum beginn mit dem Tag nach der Lieferung und Inbetriebnahme und beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung. 

Die Submission war auf den 28.10.2022 um 10:00 Uhr datiert. Zum Ende der Ausschreibungsfrist wurde ein Angebot abgegeben. Das geprüfte Angebot stellt sich wie folgt dar: 

 

Fa.: ME Group Germany GmbH (Fotofix)  

 

Preis pro Leistungseinheit (4 Passfotos): 10,00 €

 

Es wird die Zuschlagserteilung für die Dienstleistungskonzession über die Bereitstellung eines Fotoautomaten für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ahrensfelde an die Firma ME Group Germany GmbH empfohlen.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 


Anlagen: