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Vorlage - BV-2022/2297
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Haushaltssatzung und den produktorientierten Haushaltsplan 2023 gemäß der Anlage. |
Begründung / Erläuterung:
Gemäß § 65 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltplan aufzustellen und eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist Anlage zur Haushaltssatzung, er bildet die Grundlage der
Haushaltswirtschaft für die Gemeinde Ahrensfelde. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Der Haushaltsplan 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Weitere Informationen sind im Vorbericht und in den Erläuterungen zu den einzelnen
Produkten enthalten.
Die Anhörung aller Ortsbeiräte und des OV Mehrow erfolgte im Juni und Juli 2022. Die Vorberatungen zum Haushalt erfolgten in den Monaten September und Oktober im Bauausschuss, im Sozialausschuss, im Finanzauschuss und in der Gemeindevertretung.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Haushaltssatzung und produktorientierter Haushaltsplan 2023
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushaltsplan2023_GV 2022-12-19 (7381 KB) |