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Vorlage - BV-2022/2340  

Betreff: Beschluss zur Beauftragung des Kaufs von 2 Stromaggregaten á 165 kVA
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dühring, Karsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.12.2022 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2022/2340)
Anlagen:
Eilentschdg Stromaggr 120-165 kVA GV 2022-12-19

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt und bestätigt den Kauf von zwei Stromaggregaten GFS-120 mit 165 kVA von der Firma TiGab GmbH, Holtwickerstraße 24 in 46399 Bocholt. Gleichzeitg wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von

52.459,01 € beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der investiven Deckungsreserve. Produktkonto 61210.787100

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die unvorhergesehene Entwicklung der weltpolitischen Lage und die daraus resultierende unsichere Versorgungssituation mit Strom und Gas erfordert von der Gemeinde Ahrensfelde Vorsorgemaßnahmen, um die Handlungs- und Einsatzfähigkeit der Gemeinde Ahrensfelde bei der Abwehr von möglichen Gefahrenlagen weitestgehend sicherzustellen.

 

U. a. ist in jedem Ortsteil die Einrichtung eines Anlaufpunktes für die Bürgerinnen und Bürger in einem zentralen Gebäude vorgesehen. Um diese Anlaufpunkte zu betreiben, ist die Beschaffung von zusätzlichen Stromaggregaten erforderlich.

Im laufenden Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Ahrensfelde sind keine finanziellen Mittel für die Beschaffung von zusätzlichen Stromaggregaten eingeplant worden, da die Lageentwicklung nicht vorhersehbar war.

 

Bei der Marktrechereche konnte ein Angebot gefunden werden, bei dem bei einer rechtzeitigen Auftragserteilung eine Lieferung vor Weihnachten erfolgt.

Da dieses Angebot eine enge zeitliche Bindung hatte (08.12.2022), erfolgte eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Diese Entscheidung ist gemäß § 58 BbgKVerf heute zu bestätigen. Die Eilentscheidung mit Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 52.459,01 

eingestellt unter -Deckung erfolgt aus der investiven Deckungsrserve- 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Vermerk zur Eilentscheidung des Bürgermeisters im Einvernehmen mit der Vorsitzenden

der Gemeindevertretung nach § 58 BbgKVerf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eilentschdg Stromaggr 120-165 kVA GV 2022-12-19 (2176 KB)